Wie viel Schadensersatz gibt es für Todesangst?

Das will man sich lieber nicht vorstellen: Während eine Flugs fällt ein Triebwerk aus, in der Kabine gehen die Lichter aus und das Flugzeug setzt zu einer Notlandung an. Passagiere eine Flugs von Thailand nach Deutschland, die eine solche Tortur erleben mussten, forderten von der Airline Schadensersatz. Zu Recht?

Eine Szene wie aus einem Film: Während des Heimflugs aus dem Thailand-Urlaub fällt plötzlich ein Triebwerk des Flugzeug aus. An Bord wird es dunkel, die Maschine sackt ab, das Personal wird panisch, die Maschine muss notlanden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main befasste sich kürzlich mit diesem Drama über den Wolken, denn betroffene Passagiere forderten von der Airline Schadensersatz und eine Minderung des Reisepreises.

Nur ein Ausgleich für die Verspätung?

In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Klägerin, die gemeinsam mit ihrem Mann auf der Rückreise von Phuket nach Deutschland war. Kurz nach dem Start des Flugs ereignete sich der Triebwerksschaden und die Maschine musste am Flughafen in Phuket notlanden. Die Passagiere der Unglücksmaschine reisten anschließend mit anderen Fliegern nach Deutschland zurück und kamen dort mehr als zwei Tage später an als ursprünglich geplant. Wegen der Verspätung erhielten die Passagiere von der Airline eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.200 Euro.

Notfall war ein schwerwiegender Reisemangel

Doch für die Klägerin war diese Summe nicht genug und sie forderte nicht nur eine Minderung des Reisepreises, sondern auch Schadenersatz. Schließlich spielten sich während der Notlandung an Bord dramatische Szenen ab und die Passagiere hatten Todesangst. Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab ihr Recht und sprach ihr eine Reisepreisminderung von 40 Prozent zu (Az.: 30 C 1590/13 (75)) . Das Gericht sah den Notfall während des Heimflugs als schwerwiegenden Reisemangel an und erklärte, dass der Minderungsanspruch nicht mit der Ausgleichszahlung für die Verspätung verrechnet werden könne.

Sag uns Deine Meinung zu diesem Thema

* Pflichtfelder

1 Kommentar zum Thema
  1. Christopher Seidel

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen ?