Mehr Urlaub: Wer sich umzieht, bekommt öfter frei

Wie viele Urlaubstage habt ihr? Wenn ihr mehr wollt, zieht euch auf Arbeit doch öfters mal um. Was das bringen könnte, zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Wenn Krankenschwestern und -pfleger auf Arbeit kommen, ziehen sie sich als erstes die vorgeschriebene Dienstkleidung an. Auch Müllmänner haben eine Uniform und Polizisten sowieso. Koppel, Schutzweste, Pistole, Funkgerät, Alkoholtester und andere Utensilien sollen Polizistinnen und Polizisten im Dienst bei sich tragen. Sich derart auszurüsten, kostet aber erstmal Zeit. Über das Jahr läppert sich da ganz schön was zusammen. Deswegen forderte eine Polizeibeamte jetzt, dass dies als Arbeitszeit gilt. Schon in der Vergangenheit gab es diesbezüglich Diskussionen, bis ein Gericht anerkannte, pro Dienstschicht zwölf Minuten zur Beschaffung der persönlichen Ausrüstung anzurechnen. Nun folgt ein zweites Urteil dazu.

Polizistin und Ehemann klagen Urlaub ein

Erst gestern haben wir hier über ein interessantes, neues Urteil zum Urlaubsanspruch berichtet, doch dieser Fall ist ebenso interessant: Vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ist es nun darum gegangen, auch die Zeit für das Umziehen als Arbeitszeit anzuerkennen. Die Klägerin, eine Polizeioberkomissarin, hatte dazu ihren Ehemann als Anwalt für sich gewinnen können. Nach Anhöhrung von sieben Zeugen kamen die Richter zu der Einsicht, dass den Beamten für das Umziehen nochmal zusätzlich zehn Minuten vergütet werden müssten, insgesamt nun also 22 Minuten. Für die Klägerin gilt dies rückwirkend zum Januar 2015. In dieser Zeit hat die 41-jährige Polizeioberkomissarin nach eigenen Angaben 300 Schichten geleistet, sodass ihr jetzt ein Urlaub von 6.600 Minuten bzw. 110 Stunden zusteht. Da sie 20,5 Stunden pro Woche arbeitet, gibt es für das Umziehen auf Arbeit nun also rund fünf Wochen Zusatzurlaub.

Urteil für mehr Urlaub hat Signalwirkung

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein Urteil mit Signalwirkung, denn eine Berufung schlossen die Richter unter Vorsitz von Präsident Bernhard Fessler aus. Somit bleibt der Klägerin, sollte sie mit dem Ergebnis unzufrieden sein, sowie dem Land Nordrhein-Westfalen allerhöchstens noch eine Nichtzulassungsbeschwerde. Dieses letzte Mittel gegen das Urteil hat allerdings selten Aussicht auf Erfolg. Ursprünglich forderte die Klägerin, ihr Umziehen auf Arbeit zeitmäßig zu berücksichtigen, statt pauschal.

Doch auch mit der jetzigen Lösung ist das Urteil zumindest für alle Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens relevant, an denen Beamte mit Dienstbeginn sofort eine Bereitschaft herstellen müssen. Ferner könnte dies auch zu Änderungen in anderen Branchen führen, in denen gesetzliche Regelungen zum Umziehen während der Arbeitszeit ebenso fehlen oder eine sofortige Bereitschaft gefordert ist. Wer weiß schon, wie viel Urlaub demnach Krankenschwestern und Pfleger sowie andere Berufsgruppen verdient hätten?

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