Urlaub muss nicht stundenweise gegeben werden


Wie man als Arbeitnehmer seinen Urlaub übers Jahr verteilt, ist im besten Fall Privatsache. In den meisten Branchen ist es aber üblich, dass der Urlaub mit dem Chef abgesprochen werden muss. Das gilt auch für den Urlaub in Stunden.

Der Jahresurlaub sollte mindestens zwei Wochen dauern, der Rest der Urlaubstage kann sich auf mehrere kleine Einheiten verteilen, so sieht es das Bundesurlaubsgesetz vor. Mindestens 24 Tage stehen jedem Arbeitnehmer in Deutschland jährlich zu. Üblicherweise verteilt sich der Urlaub auf einen längeren Zeitraum im Sommer, Urlaube über die Feiertage Ostern und Weihnachten sowie einige lange Wochenenden. Manche Arbeitnehmer wollen den Urlaub aber auch stundenweise nehmen, um etwa wichtige Termine erledigen zu können. Doch einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Arbeitsrecht auf Seiten des Arbeitgebers

Wie aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 11 Sa 39/17) hervorgeht, sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den Urlaub auch stundenweise zu genehmigen. Wie die „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht“ in ihrem “Rechtsprechungs-Report Arbeitsrecht” (Ausgabe 3/2018) berichtet, gilt das auch, wenn es in der Vergangenheit zu ähnlichen Regelungen gekommen ist.

Im verhandelten Fall hatte der Mitarbeiter eines kommunalen Abfallunternehmens immer wieder einmal stundenweisen Urlaub genehmigt bekommen. 2016 war jedoch die zuständige Gemeindeprüfungsanstalt auf diese Praxis aufmerksam geworden und untersagte sie schließlich. In Folge bekam der Beschäftigte ab Ende 2017 keinen Urlaub mehr auf Stundenbasis genehmigt. Der Mitarbeiter, zugleich Mitglied im Personalrat des Unternehmens, zog vor Gericht – jedoch erfolglos.

Urlaub sollte zur Erholung führen

Wie das baden-württembergische Landesarbeitsgericht befand, diene der Urlaub in erster Linie zur Erholung und die sei in wenigen Stunden eben nicht gegeben. Laut dem bereits genannten Bundesurlaubsgesetz müssen Arbeitgeber deshalb auch einen bestimmten Teil der vertraglich vereinbarten Urlaubstage zusammenhängend gewähren. Wer als Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub sozusagen häppchenweise aufteilt, geht dieser Idee grundsätzlich entgegen.

Weiterhin gilt für die stundenweise Genehmigung von Urlaubstagen nicht das Prinzip der betrieblichen Übung. Konkret heißt das: Nur weil dem Arbeitgeber in den Vorjahren immer wieder Urlaub auf Stundenbasis gewährt worden war, muss es nicht für immer so sein. Wenn keine schriftliche Vereinbarung für diese sogenannte Nebenabrede besteht, hat der Arbeitnehmer keine Grundlage auf Durchsetzung seines Urlaubswunsches. Ein anderer Fall wäre etwa das Weihnachtsgeld, das jährlich gezahlt wird. Ob sich für den Kläger eine andere Möglichkeit eröffnet, die gewünschten Stunden etwa über Freizeitausgleich zu nehmen, ist nicht bekannt.

Was ihr bei der Beantragung von Urlaubstagen für 2018 beachten solltet und wie ihr die diesjährigen Brückentage geschickt nutzt, könnt ihr in diesem Artikel nachlesen.

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