Urteil: Wann Alkohol im Flugzeug ein No-Go ist

Ein Schlückchen in Ehren? Besser nicht: Das Bordpersonal darf Passagieren den Konsum von Alkohol im Flugzeug verbieten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Doch wie weit greift das Anti-Alkohol-Urteil? Dürfen Fluggäste ab sofort an Bord von Flugzeugen gar keinen Alkohol mehr konsumieren?

Auch wenn ein Passagier objektiv betrachtet nicht gegen Sicherheit und Ordnung verstößt, darf ihm die Crew an Bord eines Flugzeugs den Konsum von Alkohol verbieten. Wenn der Fluggast die Anweisungen des Flugpersonals nicht befolgt und deswegen nach der Landung an die Polizei übergeben wird, muss er die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Dieses Urteil fällten die Richter in einem Berufungsverfahren am Landgericht Berlin (Az.: 84 S 105/13).

Alkoholverbot ignoriert

In dem verhandelten Fall ging es um einen Fluggast, der während eines Flugs von Berlin nach Riga selbst mitgebrachten Alkohol getrunken hatte. Die Crew der Maschine untersagte dem Mann den Alkoholgenuss. Doch der spätere Kläger becherte weiter, weshalb die Flugbegleiter die lettischen Behörden informierten. Der angetrunkene Flugpassagier wurde nach der Landung kurzzeitig von der lettischen Polizei festgesetzt. Wegen dieses Vorgehens verlangte der trinkfreudige Fluggast von der Fluggesellschaft Schmerzensgeld, Schadensersatz wegen eines verpassten Anschlussfluges und Entschädigung für Gepäckgebühren in Höhe von 60 Euro. In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Wedding scheiterte er, und auch in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin unterlag der Kläger nun.

Darf die Crew Alkoholgenuss verbieten?

Dürfen Flugbegleiter einen Passagier an die Polizei übergeben, wenn er ihren Anweisungen nicht folgt? Ja, sie dürfen, denn wie das Landgericht Berlin klarstellte, haben der Kapitän und sein Bordpersonal in der Luft sogenannte hilfspolizeiliche Befugnisse. Dadurch dürfen sie für die Sicherheit während des Fluges Maßnahmen ergreifen, auch wenn ein Fluggast sich nicht objektiv strafbar gemacht hat. Laut des Urteils reicht es bereits, wenn es den Anschein hat, dass eine Gefahr im Flugzeug besteht. In dem konkreten Fall sah es nachweisbar so aus, als wolle der Kläger trotz des Verbots weiter Alkohol im Flugzeug trinken. Außerdem befand er sich in schlechter Gesellschaft, denn seine Mitreisende hatte eine der Flugbegleiterinnen beleidigt. In Verbindung mit dem Alkoholkonsum sei dieses Verhalten ein berechtigter Grund für das Eingreifen der Crew und die Übergabe des Klägers an die lettische Polizei gewesen, so das Gericht. Der Mann muss die beanstandeten Kosten selbst tragen.

Alkohol im Flugzeug – ein No-go?

Grundsätzlich ist Alkohol im Flugzeug nicht verboten, viele Airlines schenken schließlich selbst alkoholische Getränke an Bord aus. Doch die Dosis macht es. Reisende sollten sich bewusst sein, dass Alkohol während des Flugs wegen des veränderten Luftdrucks in der Kabine viel schneller wirkt. Und schließlich will man doch den Urlaub fit und ausgeruht und nicht mit einem dicken Schädel beginnen.

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