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    1. Unterkunft: allsun Hotel Cormoran
      Hotelbeschreibung
    2. Reiseziel: Paguera / Mallorca / Spanien
    3. Anreise: Frankfurt, Mi., 25. Sep. 2024, 13:45 Uhr
    4. Rückreise: Palma de Mallorca, Mo., 30. Sep. 2024, 19:20 Uhr
      voraussichtliche Flugdaten
    5. Reisedauer: 6 Tage | 5 Nächte
    6. Reisende: 1 Personen
    1. Leistungen: All Inclusive
      Doppelzimmer = Einzelzimmer, Klimaanlage (warm/kalt), Bad oder Dus

      inkl. Transfer
      nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität
      SPECIAL
      Bis 10.09.2024 mit Flex-Tarif kostengünstig stornierbar oder umbuchbar
    2. Reisegepäck: inklusive
    3. Veranstalter: alltours Flugreisen alltours flugreisen GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf
      Dreischeibenhaus 1
      40211 Düsseldorf
      +49 (0)211-5427-0
      Mitteilung des Veranstalters
    4. Nirgendwo günstiger Garantie € 250 geschenkt, wenn deine Reise nach Buchung bei einem anderen Anbieter günstiger ist.
Unsere Urlaubshotline
0341 65050 83890

(Mo-So 09:00-22:00 Uhr)
Ortstarif,
Mobilfunk abweichend

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  • Kostenlose Umbuchung ohne Angabe von Gründen bis 10.09.2024
  • Bei einer Stornierung wird nur der Flex-Tarif Aufschlag vom Veranstalter einbehalten
  • Kein Risiko: Ab-in-den-urlaub.de schenkt dir bei Stornierung bis 10.09.2024 ein Reiseguthaben im Wert des Flex-Tarif Aufschlags, einlösbar für eine neue Reise
  • Hinweis: Bei Lastschriftzahlungen (SEPA) ist der Flex Tarif nicht buchbar

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Meine Reise- und Gesundheitsinformationen

Unter "Meine Reise- und Gesundheitsinformationen" können Sie jederzeit tagesaktuell Ihre persönlichen Einreise- und Gesundheitsinformationen zu Ihrer Reisebuchung einsehen und prüfen. Wir empfehlen Ihnen, den Link zu speichern und rechtzeitig vor Abreise, die Hinweise erneut zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte für deutsche Staatsbürger gültig sind.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen alltours flugreisen GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen alltours flugreisen GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. alltours flugreisen GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf hat eine Insolvenzabsicherung mit Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von alltours flugreisen GmbH, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

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Die Bezahlung des Mietwagens ist möglich per: Kreditkarte (gebührenfrei).
Als Zahlungsart und Authentifizierung vor Ort dient die Kreditkarte des Hauptfahrers.
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Ortstarif, Mobilfunk abweichend (Mo-So 09:00-22:00 Uhr)

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