Wenn im Urlaub Reisemängel auftreten, sollte man diese unbedingt melden. Kleinere Probleme kann man sich vor Ort bestätigen lassen und hat dann bis vier Wochen nach der Rückkehr Zeit, diese beim Veranstalter einzureichen und kann auf einen Preisnachlass hoffen. Bei schweren Mängeln sollte man allerdings schon vor Ort sofort den Vertrag mit dem Veranstalter kündigen und klare Forderungen stellen, um keinen Mehraufwand zu haben. Schließlich möchte man nach enttäuschenden Tagen zumindest noch seinen Resturlaub genießen können. Schwere Reisemängel sind zum Beispiel unhygienische Verhältnisse im Hotel oder unzumutbare Lärmbelästigung, beispielsweise durch Bauarbeiten. In diesem Falle sollte man keinen Moment zögern, sich sofort an den Veranstalter wenden und die Reisemängel reklamieren. Weniger engstirnig sollte man sein, wenn kleinere Probleme auftreten.
Beschwerden etwa über laute Zimmernachbarn oder eine kaputte Klimaanlage sollte man ruhig und besonnen an der Rezeption vortragen, damit das Hotel Abhilfe schaffen kann. Für unabwendbare Bedingungen bzw. Ereignisse, beispielsweise wenn der Flug wegen Sturmwarnung eine Verspätung von zehn Stunden hat, kann der Reiseveranstalter allerdings nicht verantwortlich gemacht werden. Für höhere Gewalt kann niemand zur Rechenschaft gezogen werden. Man sollte sich vor jeder Beschwerde überlegen, ob die zu beanstandenden Faktoren tatsächlich Reisemängel darstellen oder ob man vielleicht einfach mit falschen oder überhöhten Erwartungen in den Urlaub gereist und nun schlichtweg unzufrieden ist.