Flugverspätung – was jetzt zu tun ist


So ein Ärger, wenn der Flug verspätet ist und vielleicht sogar ein Anschlussflug nicht erreicht werden kann. Bei all der Aufregung bei einer Flugverspätung solltet ihr jedoch wissen, welche Entschädigung euch zusteht und wie ihr diese geltend macht.

Wann wird eine Verspätung entschädigt?

Einige Minuten bis etwa eine halbe Stunde kennen viele Reisende als gängige Verspätungen, wobei es verschiedene Gründe geben kann, warum ein Flieger nicht abhebt. Für alle „Delays“, die eine um mindestens drei Stunden verspätete Landung zur Folge haben und die von der Airline selbst verschuldet, steht euch eine Entschädigung zu. Grundlage dafür bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Entscheidend für die Ankunftszeit ist der Moment, in dem die Flugzeugtüren geöffnet werden und ihr aussteigen könnt. Sitzt ihr also im gelandeten Flugzeug am Airport fest und könnt dieses nicht verlassen, läuft die Uhr weiter.

Umgekehrt heißt das auch: Bis zu drei Stunden später am Zielort zu landen, müsst ihr akzeptieren, ohne auf eine finanzielle Entschädigung hoffen zu können. Ab zwei Stunden Verspätung habt ihr aber zumindest Anspruch auf sogenannte Versorgungsleistungen am Flughafen. Auch hier muss ein Eigenverschulden der Airline vorliegen, damit ihr entsprechend versorgt werdet. Zumeist geschieht das in Form von Voucher für Getränke und Essen. Was viele nicht wissen: Die Airline muss euch auch den unentgeltlichen Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten freigeben, so dass ihr im Zweifelsfall jemanden anrufen oder eine E-Mail senden könnt.

Ebenfalls entschädigungspflichtig sind neben der Flugverspätung auch die Annullierung, wenn ein geplanter Flug abgesagt wird, sowie die Nichtbeförderung, etwa wenn ein Flug überbucht wurde. Nicht entschädigt werden hingegen Verspätungen, die auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, an denen die Airline keine Schuld trägt. Dazu gehören etwa Streiks oder unvorhersehbare Naturkatastrophen und Vulkanausbrüche.

Wichtig: Die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 gilt nur für Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen und für Airlines, die ihren Unternehmenssitz in einem EU-Land haben.

Was solltet ihr bei Flugverspätung tun?

Egal ob Pauschalreise oder eigene Anreise, eine Flugverspätung, für die ihr im Anschluss Entschädigung fordern wollt, sollte gut dokumentiert werden. Als erste Handlung solltet ihr euch noch am Flughafen den Verspätungsgrund von der Airline schriftlich bestätigen lassen. Kommt die Fluggesellschaft etwa ihrer Versorgungspflicht nicht nach, hebt auch unbedingt Quittungen für Speisen und Getränke auf, die ihr euch selbst besorgen musstet. Gleiches gilt selbstredend für Flugtickets und alle anderen Belege eurer Flugreise. Hilfreich kann es auch sein, Fotos am Airport zu machen, welche die Flugverspätung nachweisen. Wer seiner Entschädigungsforderung im Anschluss besonderen Nachdruck verleihen will, kann sich gerne auch mit anderen Fluggästen austauschen und deren Kontaktdaten abspeichern.

Auch wenn ihr nicht sicher seid, ob eure Flugverspätung auch entschädigungspflichtig ist, solltet ihr die Situation vor Ort dokumentieren, um später nicht mit leer auszugehen.

Flugverspätung von der Airline bestätigen lassen
Flugverspätung von der Airline bestätigen lassen

Wie viel Flugentschädigung steht euch zu?

In welcher Höhe Airlines eine finanzielle Entschädigung leisten müssen, ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung klar geregelt. Ab drei Stunden verspäteter Landung steht euch in Abhängigkeit der Flugstreckenlänge eine bestimmte Summe zu.

Strecke Entschädigung*
Bis 1.500 Kilometer 250 Euro
Ab 1.500 Kilometer innerhalb der EU 400 Euro
Andere Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer 400 Euro
Alle Strecken über 3.500 Kilometer 600 Euro

*Nur gültig in der EU. Verspätung von mindestens 3 Stunden laut Fluggastrechte-Verordnung 261/2004.

Wie viel das Flugticket gekostet hat, spielt bei der Entschädigungssumme keine Rolle!

Zudem gilt: Ab fünf Stunden Verspätung gibt es Anspruch auf einen Ersatzflug oder den Rücktritt vom Vertrag und Geld für das Flugticket zurück. Erfolgt der Abflug erst am nächsten Tag, muss die Airline Kosten für eine Hotelübernachtung und den Transfer ins Hotel übernehmen.

Keine Angst vor der Entschädigungsforderung!
Keine Angst vor der Entschädigungsforderung!

Entschädigung bei Flugverspätung einfordern

Zunächst einmal kommt es darauf an, ob es sich um eine Pauschalreise oder einen individuell gebuchten Flug handelt. Bei einer Pauschalreise müsst ihr euch entscheiden, ob ihr die Ansprüche gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 direkt an die Airline richtet, oder die Mängel eures Fluges nach der Frankfurter Tabelle beim Reiseveranstalter geltend macht. Die Regelungen hier gestalten sich wie folgt:

Flugverspätung > 4 Stunden: jede weitere Stunde ergibt Reduzierung des Reisepreises um 5 Prozent des Tagesreisepreises

Ihr könnt am besten selbst ausrechnen, welche der Varianten bei euch die höhere Entschädigung verspricht. In der Regel sind aber die Airlines die härteren Nüsse, die es zu knacken gilt.

Habt ihr euren Flug individuell gebucht, müsst ihr euch direkt an die Airline wenden. Neben den Belegen für die Flugverspätung könnt ihr auch ein Musterschreiben einreichen, das ihr einfach zum Herunterladen im Internet findet. So spart ihr euch das aufwendige Formulieren eines Anschreibens und könnt eure Fluggastrechte auch ohne Anwalt einfordern. Auch die Verbraucherschlichtungsstelle söp kann helfen, zwischen euch und der Airline zu vermitteln.

Ablauf der individuellen Entschädigungsforderung:

  • Musterbrief mit Angaben zum Flug korrekt ausfüllen
  • Belege als Kopie einreichen
  • Hartnäckig bleiben!
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3 Kommentare zum Thema
  1. Nada Berjaoui

    Unser Flug hat 3 Stunden Verspätung

  2. Gündüz erdal

    Hallo, am Freitag war mein Flug wurde einfach annulliert ohne Grund. Wir sind ein Tag später morgens um 9:30 Uhr geflogen. Deswegen war ich jetzt auch ein Tag weniger im Hotel. Wir sind erst abends angekommen bekomme ich für das Flug und für das Hotel ein Erstattung? Vielen Dank im Voraus

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo lieber Reisefreund,

      für diese Frage bitten wir dich, den Reiseveranstalter direkt zu kontaktieren.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion