Reisepass verloren – was tun?


Ob noch in heimischen Gefilden oder schon auf einem Abstecher durch die Welt: Ein verlorener Reisepass zählt zu den Horrorvorstellungen jedes Urlaubers. Keine Panik, wir verraten, welche Schritte ihr ergreifen müsst und was euch auf dem Weg zum neuen Reisepass erwartet.

Tief durchatmen und Meldung erstatten

Es sorgt für Stress und passt in keine Reiseplanung: Wenn der Reisepass abhandenkommt, gilt es tief durchzuatmen. Es ist zwar ein wenig lästig, aber noch lange keine Katastrophe. Habt ihr den Verlust eures Reisepasses bemerkt, müsst ihr diesen umgehend an entsprechender Stelle mitteilen. Der Meldepflicht könnt ihr in Deutschland mit dem Gang zur Passbehörde, im Ausland bei der örtlichen Polizei nachkommen. Diese gilt derweil auch, wenn euer Reisepass wieder auftauchen sollte.

Reisepass verloren
Wo ist bloß der Reisepass?

Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Geldbußen in Höhe von mehreren tausend Euro. Falls ihr den Verlust eures Reisepasses definitiv auf einen Diebstahl zurückführen könnt, müsst ihr zusätzlich Anzeige erstatten. Abseits dieser ersten Schritte hängt das weitere Vorgehen davon ab, ob euch das Ausweisdokument im Heimat- oder Ausland verlorengeht.

Verlust im Ausland – Ersatz im Urlaub beantragen

Natürlich sorgt ein im Ausland verlorenen Reisepass nicht gerade für Hochstimmung. Doch selbst am Ende der Welt ist ein verlorener Reisepass nicht das Ende der Welt. Zunächst einmal heißt es, Ruhe zu bewahren und an allen möglichen und unmöglichen Verstecken nach dem Ausweisdokument Ausschau zu halten. Versucht euch an die letzte Gelegenheit zu erinnern, bei der ihr euren Reisepass im Urlaub noch hattet. Ein Anruf bei vorherigen Unterkünften, Restaurants, in denen ihr ihn mithattet, oder anderen Orten, kann die Suche schnell beenden.

Wenn euer Reisepass trotz genauer Suche verschollen bleibt, müsst ihr entsprechende Schritte einleiten, um letztendlich bei der Rückreise durch die Flughafenkontrolle zu kommen. Euer erster Gang sollte euch zwecks einer Verlustanzeige unbedingt zur örtlichen Polizei führen. Diese gibt alle relevanten Infos an Interpol und das Schengener Informationssystem weiter, damit es zu keinem Missbrauch kommen kann. Im Fall von Diebstahl muss hingegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und abgeschlossen werden, bevor ihr ein neues Reisedokument erhaltet. Doch keine Angst: Ihr sitzt nicht im Urlaubsland fest, bis die Ermittlungen zum Abschluss kommen.

Wenn der Reisepass im Urlaub verloren geht
Reisepass im Sand

Bei der Polizei erhaltet ihre eine Kopie eurer Verlustmeldung, mit der ihr ein Konsulat oder die Deutsche Botschaft aufsuchen könnt. Informationen zum nächsten Standort findet ihr auf der Website des Auswärtigen Amtes. Sowohl Konsulat als auch Botschaft sind dazu berechtigt, einen Reiseausweis auszustellen. Dieser fungiert als Ersatz für den Reisepass und ermöglicht euch die Heimreise. Mit einer schnellen Antwort auf E-Mails könnt ihr jedoch nicht immer rechnen. Ein verdeckter Test von ab in den urlaub hat ergeben, dass sich jede fünfte Botschaft bei der Beantwortung von E-Mail-Anfragen teils sehr viel Zeit lässt. Mehr Infos zum Test findet ihr hier.

Der Reiseausweis

Für die Ausstellung des Dokuments, das für die Dauer eurer Reise gültig ist, bezahlt ihr 8 Euro. Hinzu kommen ein Auslandszuschlag von 13 Euro und ggf. ein Zuschlag für den Bereitschaftsdienst in Höhe von weiteren 8 Euro. Neben der Anzeige zu Verlust oder Diebstahl benötigt ihr dafür biometrische Passbilder und einen gültigen Identitätsnachweis. Während ihr erstere auch im Urlaubsort machen könnt, fällt dies bei letzterem schwer. Es sollte also immer ein Nachweis eurer Identität, in Form von Personalausweis oder Kopie eures Reisepasses, dabei sein.

Tipp: Die Passkopie könnt ihr in Vorbereitung auf eure Reise in Clouds ablegen oder euch per E-Mail schicken – so habt ihr im Notfall stets Zugriff.

Steht jedoch noch nicht die Heimreise, sondern ein Weiterflug in andere Länder an, benötigt ihr einen vorläufigen Reisepass. Sowohl in diesem Fall als auch nach Ausstellung eines Reiseausweises besteht die Gefahr, dass einzelne Länder das Dokument nicht anerkennen. Die Staaten, in denen die Ersatzpapiere nicht anerkannt werden, listet die Bundespolizei hier auf.

Kurz vor der Reise: Ersatz in Deutschland beantragen

Wer noch beim Packen für die Reise bemerkt, dass der Reisepass unauffindbar ist, hat es mit nur einem Behördengang etwas einfacher. Zwar unterliegt ihr auch hier der sofortigen Pflicht zur Verlustmeldung, doch könnt ihr diese in einem Rutsch mit der Beantragung eures neuen Reisepasses erledigen. Zur Beantragung müsst ihr die zuständige Passbehörde beziehungsweise das Bürgeramt aufsuchen, das eure Anzeige an Polizei, Interpol und Schengener Informationssystem übernimmt.

Express-Lösung - schnelle Hilfe für Eilige

Wenn die Abreise kurz bevorsteht, könnt ihr einen Express-Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass wählen. Doch wie auch beim Reiseausweis erkennen nicht alle Staaten die Ersatzdokumente an. Informiert euch in jedem Fall vor eurer Abreise über die aktuelle rechtliche Lage im Urlaubsland.

Wie lange ihr auf euren neuen Reisepass oder die flotten Varianten warten müsst und welche Kosten euch erwarten, variiert stark. Die Ausstellungdauer des regulären Reisepasses beläuft sich ab seiner Beantragung auf etwa vier bis sechs Wochen. Der Preis für einen Reisepass (internationaler Standard) liegt bei 60 Euro für Personen ab 24 Jahren. Wer jünger ist, zahlt nur 37,50 Euro. Für einen 48-seitigen Reisepass müssen unabhängig vom Alter noch einmal 22 Euro draufgelegt werden. Die Ausstellung eines Express-Reisepasses nimmt in der Regel drei Arbeitstage in Anspruch und kostet entweder 69,50 Euro (für Bürger unter 24 Jahren) oder 92 Euro (für Bürger über 24 Jahren). Der Express-Reisepass mit 48 Seiten schlägt mit 91,50 Euro beziehungsweise 114 Euro zu Buche, je nachdem, ob ihr unter oder über 24 Jahre alt seid.

Reisepass in der Hand am Flughafen
Verschiedene Wege führen zum Reisepass

Nur wer es noch eiliger hat, kann einen vorläufigen Reisepass mit einjähriger Gültigkeit beantragen. Dieser kann sofort erstellt und gegen eine Gebühr von 26 Euro mitgenommen werden, sofern durch einen Nachweis der bevorstehenden Reise belegt werden kann, dass der Express-Reisepass zu spät käme. Nachteilig ist jedoch, dass der vorläufige Reisepass nicht in allen Ländern akzeptiert wird. Somit ist auch hier eine vorherige Recherche der Einreisebedingungen des Urlaubslandes gefragt. Zur Ausstellung aller Pass-Varianten benötigt ihr:

• Identitätsnachweis: z.B. abgelaufener Reisepass, Personalausweis
• Passbilder: nach aktuellen biometrischen Standards
• Gebühr: Am Hauptwohnsitz 26 Euro, außerhalb davon 52 Euro

Ein kleiner Sonderfall liegt übrigens vor, wenn ihr euren Reisepass am Flughafen verliert. Sowohl im In- als auch Ausland solltet ihr, sobald ihr das Verschwinden des Dokumentes bemerkt, die Bundespolizei aufsuchen. Der weitere Verlauf, die Meldung des Passes als gestohlen oder verloren sowie Ausstellung eines Ersatzes, bleibt im Grunde gleich. Doch auch in diesem Fall sind entsprechende Identitätsnachweise, über Passkopie oder Personalausweis, unabdingbar. In welchen Ländern ihr mehr als einen gültigen Reisepass braucht und was zusätzlich erforderlich ist, haben wir euch im Artikel zur Reisefreiheit zusammengestellt.

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6 Kommentare zum Thema
  1. Xuan Trung Nguyen

    Hallo
    Mein Name ist Xuan Trung Nguyen .
    Ich habe seit über 1 Woche mein Reisepass verloren .
    Glaube ich mein Reisepass in München verloren .

    1. ab-in-den-urlaub.de Magazin Redaktion

      Hallo Xuan Trung,

      wende dich am besten an dein zuständiges Bürgeramt oder die zuständige Passbehörde in München.

      Viele Grüße
      Deine ab-in-den-urlaub.de Magazin Redaktion

  2. Memoli

    Hallo,

    Ich habe meinen deutschen Pass in irakisch Kurdistan verloren. Um eine polizeiliche Verlustanzeige zu bekommen, muss ich einen unglaublich bürokratischen Kraftakt durchführen, ca. einen Monat. Diese Anzeige ist für das Konsulat nötig. Gibt es Möglichkeiten bei unverhältnismässigen Extremfällen auf diese Verlustanzeige zu verzichten. Das zuständige Generalkonsulat antwortet leider nicht.

    Lg, Memoli

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Memoli,

      eine rechtliche Beratung können wir dir an dieser Stelle leider nicht bieten. Vielleicht erreichst du beim zuständigen Bürgeramt oder der zuständigen Passbehörde einen Ansprechpartner.

      Viele Grüße,
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  3. Sergio César Darce Blanco

    Was kann ich machen meine Verlustanzeige weg machen wenn ich eine neue Reisepass habe und ich bin nicht in Deutschland?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Sergio,

      im Ausland machst du in dem Fall eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei. Dort erhälst du eine Kopie der Verlustmeldung, mit der du ein Konsulat oder die Deutsche Botschaft aufsuchen kannst, sofern du deutscher Staatsbürger bist. Beide sind dazu berechtigt, einen Reiseausweis auszustellen. Dieser dient als Ersatz für den Reisepass und ermöglicht dir die Heimreise.

      Viele Grüße,
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion