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Pauschalreise-Rettung ab 10 Euro: Ersatzperson stellen statt stornieren

Buchungsbedingungen der Reiseveranstalter zeigen Bandbreiten bei Stornierung, Umbuchung und Co.
  • Wer eine Reise nicht antreten kann, darf bei allen Veranstaltern eine Ersatzperson stellen
  • Eine Stornierung kostet je nach Vorlauf und Reiseart zwischen 15 und 90 Prozent des Reisepreises
  • Für Umbuchungen, Namensänderungen und bestimmte Reisearten gelten eigene Regeln

Leipzig, 20. Mai 2026 - Stornierungen, Umbuchungen und Namenskorrekturen gehören zu den häufigsten Anliegen im Kundenservice von ab in den urlaub. Rund jede fünfte Kontaktaufnahme dreht sich um geänderte Reisepläne.¹ Die Gründe sind oft alltäglich: ein Krankheitsfall in der Familie, ein beruflicher Termin, eine kurzfristige Verpflichtung.

Welche Kosten in solchen Fällen wirklich entstehen, ist für viele Reisende jedoch unklar. Eine Auswertung der Buchungsbedingungen von vier großen deutschen Reiseveranstaltern zeigt: Die Kostenspannen sind groß und der günstigste Weg ist häufig nicht der bekannteste.

Wer eine Reise nicht antreten kann, darf bei allen Veranstaltern eine Ersatzperson stellen

Wer eine gebuchte Pauschalreise nicht antreten kann, muss nicht zwingend stornieren. Stattdessen darf eine andere Person an seiner Stelle reisen. Diese Möglichkeit räumen alle vier untersuchten Veranstalter ein, die Bearbeitungspauschalen liegen zwischen 10 und 40 Euro.² Hinzu kommen mögliche Airline-Gebühren. Die Frist beträgt bei allen Anbietern spätestens sieben Tage vor Reisebeginn.

Im Vergleich zu einer Stornierung kann das deutliche Ersparnisse bedeuten: Wer eine Pauschalreise für 2.000 Euro pro Person zwei Wochen vor Abreise nicht antreten kann, zahlt bei einer Stornierung in der Regel zwischen 65 bis 80 Prozent des Reisepreises. Das entspricht Kosten zwischen 1.300 und 1.600 Euro. Findet sich stattdessen eine Ersatzperson, fallen oft nur die Pauschale und mögliche Airline-Gebühren an. Der Reisepreis selbst geht nicht verloren.

Eine Ersatzperson zu stellen, gilt als die wohl günstigste Alternative zur Stornierung – ein Recht, das vielen Reisenden aber kaum bekannt ist“, sagt Ralph Michaelsen, Chief Commercial Officer bei ab in den urlaub. „Die sogenannte Vertragsübertragung ist in § 651e BGB verankert. Wichtig: Die Ersatzperson muss spätestens sieben Tage vor Reisebeginn benannt werden und vertragliche Reiseerfordernisse erfüllen, etwa über die nötigen Reisedokumente verfügen.

Eine Stornierung kostet je nach Vorlauf und Reiseart zwischen 15 und 90 Prozent des Reisepreises

Wer eine Reise stornieren muss und keine Ersatzperson stellen kann, zahlt eine sogenannte Stornopauschale. Ihre Höhe richtet sich vor allem nach zwei Faktoren: dem Abstand zum geplanten Reisebeginn und der Art der Reise. Pauschalreisen mit Charterflug, Reisen ohne Flug, Ferienwohnungen oder Kreuzfahrten werden bei allen vier untersuchten Veranstaltern jeweils mit eigenen Staffeln berechnet.

Bei einer klassischen Pauschalreise mit Charterflug liegen die Stornoquoten der vier Veranstalter bei einer Stornierung 42 Tage vor Abreise zwischen 20 und 40 Prozent des Reisepreises. Bei kurzfristigen Stornierungen 14 Tage vor Abreise liegt die Spanne zwischen 65 und 80 Prozent, am Tag vor Abreise oder bei Nichtantritt werden 80 bis 85 Prozent fällig. Frühzeitige Stornierungen sind damit deutlich günstiger.

Stornokosten lassen sich durch zwei Vorsichtsmaßnahmen deutlich reduzieren“, sagt Ralph Michaelsen. „Wer sich noch nicht 100 % sicher ist und Entscheidungsspielraum behalten möchte, kann bei vielen Veranstaltern zusätzlich eine Flex-Option buchen. Damit kann bis 4 Wochen vor Reisantritt ohne Angabe von Gründen kostenfrei storniert werden. Wichtiger noch ist der Reiserücktrittsschutz – ebenfalls eine Versicherung, diese greift bis zum Reiseantritt bei unvorhersehbaren, plötzlichen Ereignissen wie z. B. der Erkrankung eines Reiseteilnehmers und schützt so vor hohen Stornokosten."

Für Umbuchungen, Namensänderungen und bestimmte Reisearten gelten eigene Regeln

Neben Stornierung und Ersatzperson gibt es weitere Möglichkeiten, eine bereits gebuchte Reise zu ändern. Wer Reisetermin, Ziel oder Unterkunft wechseln möchte, kann eine Umbuchung beantragen. Die Bearbeitungspauschale liegt bei den vier untersuchten Veranstaltern zwischen 40 und 50 Euro pro Person, hinzu kommen Differenzen zum tagesaktuellen Reisepreis.

Eine Namenskorrektur, etwa bei einem Tippfehler in der Buchung, wird ähnlich behandelt und kostet zwischen 10 und 40 Euro plus mögliche Airline-Gebühren.

Bei bestimmten Reisearten gelten allerdings eigene Bedingungen. Für Pauschalreisen mit Linienflug ist eine Umbuchung oft ausgeschlossen, ebenso bei sogenannten dynamischen Pauschalreisen, bei denen Flug und Hotel individuell kombiniert werden. In diesen Fällen bleibt häufig nur Storno und Neubuchung.

¹Datenbasis: Auswertung der Anrufgründe im Kundenservice von ab in den urlaub. Berücksichtigt wurden Kontaktaufnahmen rund um Planänderungen (Stornierung, Umbuchung, Namenskorrektur).
²Datenbasis: Auswertung der öffentlich zugänglichen Buchungs- und Reisebedingungen der vier deutschen Reiseveranstalter TUI Deutschland GmbH (Buchungsbedingungen Version 83, Stand Oktober 2025), DERTOUR Deutschland GmbH (Reisebedingungen, Stand Mai 2026), schauinsland-reisen gmbh (Allgemeine Reisebedingungen, Stand Februar 2026) und alltours flugreisen gmbh (Allgemeine Geschäftsbedingungen alltours Klassik, Stand Juli 2025). Ergänzend wurden die Service-FAQs der jeweiligen Veranstalter ausgewertet. Stichtag der Auswertung: 15. Mai 2026.
Quelle: Invia Travel Germany GmbH (https://ab-in-den-urlaub.de)
Alle Angaben ohne Gewähr.


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Über ab in den urlaub

ab in den urlaub ist eines der führenden Online-Reiseportale im deutschsprachigen Raum. Mit über 80 geprüften Veranstaltern bietet das Unternehmen eine große Auswahl an Pauschalreisen, Hotels, Flügen, Kreuzfahrten und Mietwagen zu den beliebtesten Urlaubszielen. Persönlicher Service und ehrliche Beratung begleiten Reisende von der ersten Idee bis zur Rückkehr.

FAQ zu den Storno- und Umbuchungskosten einer Pauschalreise

Was kostet die Stornierung einer Pauschalreise?

Kann man eine Pauschalreise auf eine andere Person übertragen?

Was kostet die Umbuchung einer Pauschalreise?

Was kostet eine Namenskorrektur bei einer gebuchten Pauschalreise?

Bei welchen Pauschalreisen ist eine Umbuchung nicht möglich?

Hat man ein Recht darauf, eine Ersatzperson für eine gebuchte Pauschalreise zu stellen?

Wie kann man hohe Stornokosten bei einer Pauschalreise vermeiden?

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