Insolvenz We Flytour - was jetzt wichtig ist!
Der aktuelle Stand kurz zusammengefasst:
Aktualisiert: 10.12.2024 – 15:20 Uhr
Wichtige Informationen zur aktuellen Situation der WE-Flytour GmbH
Aktuelle Lage: Die WE-Flytour GmbH hat am 27.11.2024 einen Insolvenzantrag gestellt.
Reiseabsagen: Alle noch nicht angetretenen Reisen mit Reisebeginn 2024 und 2025 werden nach Information von WE-Flytour storniert.
Absicherung durch den DRSF: Der Deutsche Reisesicherungsfonds steht allen betroffenen Pauschalreisenden zur Seite.
- Kostendeckung: Der DRSF gewährt eine Kostendeckungszusage für Aufenthalte ab dem 22. November 2024. Dies betrifft Unterkunft und Verpflegung in den betroffenen Hotels und wird direkt an die Hotels versendet.
- Sichere Rückkehr: Garantierte sichere Rückreise oder Fortsetzung des Urlaubs für Reisende, die aktuell unterwegs sind.
- Rückerstattungen: Bereits geleistete Zahlungen für stornierte Reisen werden durch den DRSF erstattet.
Unterstützung vor Ort: Reisende in den Destinationen werden durch DER Touristik oder schauinsland-reisen direkt betreut. Dies gewährleistet, dass alle Anliegen vor Ort zeitnah und professionell behandelt werden.
Notfallunterstützung:
Türkei:
- + 90 533 613 91 53
- + 90 533 653 35 38
Spanien:
- Festland: Tel. 0049 (0)69 9588 4076
- Fuerteventura: Tel. 0034699977660
- Gran Canaria: Tel. 0034639711900
- La Palma: Tel. 0034659157481
- Teneriffa: Tel. 0034659098585
- Mallorca: Tel. 0034648745556
Ägypten:
- Hurghada: Tel. 0020122 6917444
- Marsa Alam: Tel. 0020 128 188 9988
- Sharm El Sheikh: Tel. 00201223935577
DRSF-Service-Hotline: +49 (0)30 25 89 87 253 (Mo-Fr: 8-22 Uhr, Sa-So: 9-18 Uhr)
Tipp: Viele Veranstalter bieten jetzt einzigartige Sonderangebote an.
Ab sofort steht Ihnen eine speziell erstellte Buchungsseite für diese Angebote zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Es gibt Berichte über betrügerische Versuche, Kundendaten zu erlangen. Prüfen Sie sorgfältig jede Aufforderung zur Übermittlung Ihrer Bankdaten. Offizielle Mitteilungen erfolgen ausschließlich über E-Mail-Adressen, die mit “@drsf.reise” enden, und über die offizielle Webseite www.drsf.reise.
We Flytour Reisealternativen für Österreich: https://www.ab-in-den-urlaub.at/aktionen
We Flytour Reisealternativen für die Schweiz: https://www.ab-in-den-urlaub.ch/aktionen
FAQ zur Insolvenz
Veranstalter-Aktionen für betroffene We Flytour Buchungen
Für das passende Angebot empfehlen wir Ihnen, unsere Urlaubsexperten telefonisch unter 0341 / 65050 53 26 0 zu kontaktieren.
Allgemeine Fragen zur Veranstalterinsolvenz
Was wird aus meiner Reise?
Die Beantragung des Insolvenzverfahrens bedeutet nicht zwangsläufig, dass Ihre Reise abgesagt wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter, das Management des Reiseveranstalters und der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) (bei Pauschalreisen) werden gemeinsam entscheiden, welche Reisen stattfinden können und welche nicht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Reise von einem anderen Veranstalter oder direkt durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) (bei Pauschalreisen) durchgeführt wird. Falls Ihre Reise abgesagt oder geändert wird, erhalten Sie normalerweise innerhalb weniger Tage eine direkte Benachrichtigung per E-Mail vom Reiseveranstalter, dem Insolvenzverwalter oder dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) (bei Pauschalreisen). Bitte haben Sie etwas Geduld und achten Sie auf aktuelle Mitteilungen auf der Webseite des Reiseveranstalters und der Kommunikation des DRSF hier.
Für alle allgemeinen Fragen rund um die drohende Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour steht auch eine eigens eingerichtete Service-Hotline des DRSF zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer +49 (0)30 2589 87 253 zu erreichen.
Wie verhalte ich mich, wenn meine Reise abgesagt wird?
Dieser Fall wäre sehr bedauerlich, muss Ihnen aber nicht zwangsläufig den Urlaub verderben. Wenn Sie weiterhin verreisen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei, schnell eine Alternative zu finden und zu buchen (Tel. 0341 65050 53260). Für die neue Reise ist allerdings eine separate Bezahlung erforderlich. Sie können jedoch sicher sein, dass Ihnen bei Buchung einer Pauschalreise die bereits geleisteten Zahlungen für die abgesagte Reise erstattet werden (Siehe „Was wird aus meinem Geld?“).
Wie verhalte ich mich, wenn die Reise NICHT abgesagt wird?
Der Reisevertrag besteht wie vereinbart, solange die Reise nicht abgesagt wird. Unabhängig von der Insolvenz haben Sie jedoch generell die Möglichkeit, die Reise selbst zu stornieren. Hierbei entstehen Ihnen Kosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Storno-Entschädigung.
Wenn Sie sich nicht für eine Stornierung entscheiden und auch sonst keine Informationen zur Absage der Reise erhalten, so sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. In diesem Fall sollten Sie sich rechtzeitig zur Abreise einfinden. Anderenfalls könnten Sie bei Nichtantritt einer durchführbaren Reise Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter verlieren. Insbesondere kann in diesem Fall eine Rückerstattung des Reisepreises ausgeschlossen sein.
Was wird aus meinem Geld?
Bei Buchung einer Pauschalreise hat der Reiseveranstalter bereits bei Buchung Ihrer Reise sicherzustellen, dass der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Ihnen den gezahlten Reisepreis erstattet, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Reiseleistungen ausfallen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung haben Sie gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) einen unmittelbaren Anspruch auf Erstattung, welchen dieser unverzüglich nach Geltendmachung zu erfüllen hat. Bitte beachten Sie, dass der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bis zur Erstattung üblicherweise mehrere Wochen oder gar Monate benötigt. Die genauen Angaben zum Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) und zu dessen Kontaktdaten finden Sie im Sicherungsschein, welcher Ihnen bei Buchung zur Verfügung gestellt wurde. (Siehe „Wo finde ich meinen Sicherungsschein?“).
Wo finde ich meinen Sicherungsschein?
Ihren Sicherungsschein finden Sie bei einer Pauschalreise immer in der Rechnung des Reiseveranstalters. Außerdem haben wir Ihren Reisesicherungsschein in vielen Fällen auch in Ihrem persönlichen Kundenlogin unter „Ihre Dokumente“ hinterlegt (https://www.ab-in-den-urlaub.de/login).
Reise bereits angetreten & vor Ort im Zielgebiet
Kann ich meinen Urlaub fortsetzen und ist meine Rückreise gesichert?
Die Insolvenz des Reiseveranstalters muss nicht automatisch einen Abbruch Ihres Urlaubs bedeuten. Allgemeingültige Aussagen sind dazu aber leider nicht möglich. Im Einzelfall spielen Entscheidungen des Insolvenzverwalters, des Managements des Reiseveranstalters und des Deutschen Reisesicherungsfonds sowie des Hotels und der Fluggesellschaft eine Rolle.
Bei der We Flytour GmbH gebuchte Pauschalreisen sind durch den DRSF umfassend abgesichert. Der DRSF gewährleistet für alle Pauschalreisenden, die sich aktuell im Urlaub befinden, eine sichere Heimreise oder die Fortsetzung Urlaubs. Dazu arbeitet der DRSF eng mit dem betroffenen Unternehmen und weiteren Partnern zusammen. Bitte beachten Sie dazu auch die Updates des DRSF, die Sie hier abrufen können.
Für Kunden der WE Flytour GmbH hat der DRSF folgende Service-Hotlines geschaltet:
Für alle allgemeinen Fragen rund um die drohende Zahlungsunfähigkeit von We Flytour steht auch eine eigens eingerichtete Service-Hotline des DRSF zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer +49 (0)30 25 89 87 253 zu erreichen.
Das Hotel fordert mich auf, erneut den Reisepreis zu zahlen. Wie soll ich mich verhalten?
Für Reisende, die vor Ort mit Problemen konfrontiert sind, haben der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) und seine Partner Notrufnummern eingerichtet, an die sie sich wenden können:
Reisende in der Türkei erhalten unter den Nummern +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53 Hilfe. Reisende in anderen Zielgebieten können sich an die Nummer +49 (0)69 9588 4076 wenden.
Reisen noch NICHT angetreten (Reisebeginn 2024 und 2025)
Alle noch nicht angetretenen Reisen mit Reisebeginn 2024 und 2025 werden nach Information von WE-Flytour storniert.
Soll ich meine Reise antreten?
Unabhängig von der Insolvenz haben Sie bis zum Reiseantritt generell die Möglichkeit, die Reise selbst zu stornieren (Siehe „Kann ich meine Reise noch stornieren?“). Bitte beachten Sie hierbei unbedingt etwaige Stornierungskosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Storno-Entschädigung. Es kann also bei Pauschalreisen zur Vermeidung unnötiger Kosten sinnvoll sein, bis zum Reiseantritt zunächst die Entscheidung zur Durchführung oder Absage der Reise abzuwarten (Siehe „Was wird aus meiner Reise?“). Dies erfolgt i.d.R. innerhalb weniger Tage.
Falls Ihre Abreise kurzfristig bevorsteht und Sie keine Information über eine Absage der Reise erhalten haben, sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Reise wie geplant stattfindet. Konkret sollten Sie sich daher rechtzeitig zur Abreise einfinden. Anderenfalls könnten Sie bei Nichtantritt einer durchführbaren Reise Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter verlieren. Insbesondere kann in diesem Fall bei Pauschalreisen eine Rückerstattung des Reisepreises durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) auch bei späterer Absage der Reise ausgeschlossen sein.
Kunden, die noch keine Reiseunterlagen des Reiseveranstalters erhalten haben, bitten wir sich bei uns zu melden (Siehe „Ich habe bisher noch keine Reiseunterlagen erhalten. Wie soll ich mich verhalten?“).
Muss ich eine An- oder Restzahlung leisten?
Der Reisevertrag besteht wie vereinbart, solange die Reise nicht abgesagt ist. Liegen Ihnen keine Informationen zur Absage Ihrer Reise vor, so sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. Daher sind Sie grundsätzlich auch verpflichtet, die An- und Restzahlung spätestens an den Terminen zu leisten, die in den Reiseunterlagen des Veranstalters bestimmt sind. Jedoch steht Ihnen möglicherweise das gesetzliche Recht zu, die Zahlung zu verweigern, solange unsicher ist, ob die Reise tatsächlich durchgeführt wird. Da wir nicht befugt sind, Sie hierzu rechtlich im Einzelfall zu beraten, bitten wir Sie, diesbezüglich von Nachfragen abzusehen. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an eine befugte Stelle, beispielsweise an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht und nicht selbst storniert haben, ist Ihre Zahlung in jedem Fall über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert.
Sollte die Reise durchführbar sein, kann es bei nicht geleisteter An- oder Restzahlung zu Mahnungen und infolgedessen auch zu einem Mahnstorno der Reise kommen. In diesem Fall könnten Ihnen die Kosten der Stornierung in Rechnung gestellt werden.
Kann ich meine Reise noch stornieren?
Unabhängig von der Insolvenz haben Sie bis zum Reiseantritt die generelle Möglichkeit, Ihre Reise zu stornieren. Beachten Sie dabei, dass Stornierungskosten anfallen, die sich nach der in Ihrem Vertrag festgelegten Storno-Entschädigung richten.
Der Reisepreis ist, soweit er nach Abzug der Storno-Entschädigung zurückzuerstatten ist, bei Pauschalreisen beim Deutschen Reisesicherungsfond (DRSF) gegen Insolvenz abgesichert. Je nach Höhe der Storno-Entschädigung kann es ratsam sein, die Entscheidung des Insolvenzverwalters über Durchführung oder Absage abzuwarten, um Stornokosten zu vermeiden.
Sollten Sie sich für eine Stornierung entscheiden, können Sie die Stornofunktion in Ihrem Kundenlogin nutzen, zugänglich über die Website https://www.ab-in-den-urlaub.de/login. Die genauen Kosten und Bedingungen für die Stornierung können Sie dort oder über die AGB des Veranstalters, die unter https://www.ab-in-den-urlaub.de/service/veranstalteragb einsehbar sind, nachlesen.
Ich habe bisher noch keine Reiseunterlagen erhalten. Wie soll ich mich verhalten?
Bitte melden Sie sich bei uns zeitnah per eMail unter service@ab-in-den-urlaub.de mit dem Betreff „Veranstalterinsolvenz: Reiseunterlagen“. Wir versuchen den Veranstalter zu kontaktieren, um Ihre Reiseunterlagen anzufordern und setzen uns mit Ihnen rechtzeitig in Verbindung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Fall nach Abreisdatum und Dringlichkeit priorisieren müssen.
Welche Änderungen kann ich an meiner Buchung noch vornehmen?
Im Falle einer Veranstalterinsolvenz können von Ihnen im Allgemeinen keine Reisedaten mehr geändert werden. Insbesondere sind Umbuchungen und Hoteländerungen nicht mehr möglich. Sonderanmeldungen wie z.B. Zusatz- oder Sportgepäck, Bedarfsanmeldungen oder Haustiermitnahme sind weiterhin über die Fluggesellschaft möglich.
We Flytour Reisealternativen für Österreich: https://www.ab-in-den-urlaub.at/aktionen
We Flytour Reisealternativen für die Schweiz: https://www.ab-in-den-urlaub.ch/aktionen
Kontakt
Für alle allgemeinen Fragen rund um die drohende Zahlungsunfähigkeit von We Flytour steht auch eine eigens eingerichtete Service-Hotline des DRSF zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer +49 (0)30 25 89 87 253 zu erreichen.
Kontaktdaten für Kunden, die weitere Fragen haben oder zusätzliche Unterstützung benötigen:
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- Telefon: 0341 65050 53260
- E-Mail: service@ab-in-den-urlaub.de
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