Bußgeldfalle: Diese Urlaubsfotos werden teuer

Würdet ihr 200 Euro für eine Postkarte bezahlen? Ungefähr aufs Gleiche kommt es raus, wenn ihr am falschen Ort ein Urlaubsfoto schießt. Insbesondere im Selfie-Zeitalter, wo man nirgends wirklich gewesen ist, wo man nicht ein Foto geschossen hat, ist die Gefahr groß, in eine Bußgeldfalle zu tappen. Wo genau, lest ihr hier.

Rund 65% der Deutschen sind bei Facebook vertreten. Und weil man dort neben diversen Mahlzeiten und Tierbabybildern am liebsten Urlaubsfotos postet und teilt, werden ebendiese in allen Teilen der Welt auch reichlich eingefangen. Solltet ihr euch angesprochen fühlen, macht bitte auch damit weiter. Wir haben eure Fotos gesehen; echt Spitze! 😉 Achtet nur darauf, dass euer Motiv auch tatsächlich fotografiert werden darf. In einigen Ländern sind auf das Fotografieren gewisser Sehenswürdigkeiten empfindliche Strafen ausgesetzt. Im schlimmsten Fall ist sogar der Fotoapparat oder das Smartphone futsch!

Keine Fotos auf Sri Lanka

Wer beispielsweise nach Sri Lanka reist, wird sich die sogenannten Wolkenmädchen-Fresken von Sigiriya ansehen wollen. Die zumeist barbusigen Frauen, die unter einen Felsüberhang der historischen Felsenfestung gezeichnet sind, gehören seit 1982 zum UNESCO Weltkulturerbe. Diese Attraktion abzulichten, ist aber streng verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen von umgerechnet bis zu 200 Euro bestraft. Auch den Verlust der Kamera riskieren unbelehrbare Touristen.

Foto-Endstation Russland

In Russland läuft man Gefahr, eine Geldstrafe bezahlen zu müssen, wenn man öffentliche Gebäude fotografiert. Dazu zählen beispielsweise staatliche Bibliotheken, Flughäfen oder Bahnhöfe; vor allem aber Kasernen und Militäranlagen. Bei letzteren Locations werden Fotosünder auch durchaus verfolgt, statt nur widerwillig geduldet. So herrscht auf dem Roten Platz in Moskau beispielsweise ebenfalls ein strenges Fotoverbot, welches sich Gerüchten zufolge nur durch ein kleines Handgeld für den wachhabenden Beamten umgehen lässt. Kommt aber bloß nicht auf die dumme Idee, das auszuprobieren!

Eiffelturm nur am Tag ablichten

Besonders kurios finden wir dieses Beispiel aus Frankreich: Der berühmte Eiffelturm, dem die Franzosen sogar eine Schutzweste bauen, muss bei einem Besuch in der Stadt der Liebe unbedingt fotografiert werden. Am hellichten Tag ist das auch ohne Bedenken möglich. Wenn der Eiffelturm aber am Abend erleuchtet ist, besitzt der verantwortliche Lichtkünstler die Urheberrechte an diesem Lichtschauspiel. Den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren, ist deshalb verboten. Dass das Urheberrecht nicht auch für die Stahlkonstruktion gilt, liegt am Alter des Bauwerks. Der Architekt Stephen Sauvestre sowie der Bauherr Gustave Eiffel sind bereits zu lange verstorben, um ihr Urheberrecht einzufordern. Anders ist es noch bei der gläsernen Pyramide des Louvre. Da der Künstler Ieoh Ming Pei noch lebt, hat er die Urheberrechte an seinem Werk. Hier herrscht also auch am Tag Fotoverbot. Ihr könnt euch aber rächen, indem ihr selbst ein Kunstwerk in Frankreich schafft und auf zahlungswillige Fotojäger hofft.

Generelles Bilderverbot im Islam

Bei einem Urlaub in islamisch geprägten Ländern solltet ihr dringend beachten, dass ein generelles Fotoverbot besteht. In Arabien ist es zudem besonders heikel, wenn Fotos von Palästen der Herrscherfamilien geschossen werden. Bei einem Urlaub in Dubai oder Nordafrika sind es hingegen vor allem die Einheimischen, die empfindlich auf fotowütige Urlauber reagieren. Es empfiehlt sich, vorher um Erlaubnis zu bitten, möchte man beispielsweise einen Markthändler oder Einheimische ablichten. Ist man so respektvoll, reagieren die Menschen meist sehr freundlich. Ihre anfängliche Skepsis beruht im traditionellen Teil der Bevölkerung auf dem alten Aberglauben, ein Fotoapparat fange Teile der Seele ein.

Urlaubsfotos in Deutschland

Auch an einzelnen Orten können Fotojägern saftige Geldbußen drohen. Fotoverbote bei berühmten Sehenswürdigkeiten bestehen beispielsweise im Van-Gogh-Museum in Amsterdam, in der Sixtinischen Kapelle sowie dem Petersdom im Vatikan, aber auch im legendären „Berghain“ in Berlin, einer Clubdisco. Während ihr euch für den Urlaub also auch an einzelnen Orten nach dem Fotorecht erkundigen solltet, um Geldstrafen und Beschlagnahmungen ausschließen zu können; gilt in Deutschland ansonsten ein einheitliches Urheberrecht. Demnach ist es hierzulande absolut zulässig, öffentlich zugängliche Sehenswürdigkeiten zu fotografieren, zu filmen oder zu zeichnen. Besonderheit im deutschen Urheberrecht ist, dass die Abbildungen nicht nur gemacht, sondern auch ausdrücklich veröffentlicht werden dürfen. Auch das sogenannte Panoramarecht sowie kein generelles Fotografie-Verbot für deutsche Museen zeichnen die Freiheit unseres Landes aus. Wenn das nicht mal wieder ein Foto aus Deutschland wert ist?

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