Mehr Sicherheit mit Pauschalreisen


Reisen in Corona-Zeiten stellen Urlauber wie Branche gleichermaßen vor Herausforderungen. Bei Individualreisen droht der kurzfristige Ausfall einzelner Leistungen ohne Ersatz. Mit der Buchung einer Pauschalreise bei ab in den urlaub seid ihr hingegen bestmöglich geschützt.

Problem: Flugausfälle und Flugverschiebungen

Angesichts ständig wechselnder Infektionslagen in Urlaubsgebieten können sich auch Reiseempfehlungen und Reisewarnungen für Urlaubsländer wie Spanien, Italien oder die Türkei in Corona-Zeiten kurzfristig ändern. Einige Airlines reagieren auf die wenig planbaren Buchungsaussichten wohl damit, dass sie Flüge anbieten, von denen am Ende nicht alle auch wirklich durchgeführt werden. So beschreibt das Fluggastrechteportal Flightright in der „Wirtschaftswoche“, dass nicht profitable Flüge mindestens 14 Tage vor Abflugdatum gestrichen werden, ohne dass Passagiere entsprechend entschädigt werden.

Das Problem: Wer seinen Flug individuell bucht, hat meist keinen Anspruch auf Entschädigung oder muss diesen selbst bei der Fluggesellschaft geltend machen. Ähnliches gilt für weitere Einzelleistungen, wie eine Hotelbuchung, den Flughafen-Transfer oder andere Bestandteile der Individualreise.

Sicherheit durch Pauschalreise aus einer Hand

Mit der Buchung eines Pauschalurlaubs aus der Hand eines Reiseveranstalters könnt ihr euch bestmöglich gegen Mehrkosten durch Ausfall oder zeitliche Verschiebung eines Reisebestandteils absichern. Grundlage für diese Absicherung in Corona-Zeiten bilden verschiedene Merkmale einer Pauschalreise:

Neben diesen drei Hauptelementen einer sicheren Pauschalreise liegt ein weiterer Vorteil darin, nur einen Ansprechpartner bei Fragen zum Urlaub und Problemen mit der Reiseabwicklung zu haben. Individualreisende müssen sich im schlechtesten Fall hingegen an gleich mehrere Stellen wenden.

Pauschalreise buchen
Frau im Flugzeug
Frau am Strand

Pauschalreisevertrag

Mit der Buchung einer Pauschalreise bei ab in den urlaub kommt der sogenannte Pauschalreisevertrag mit dem gewählten Reiseveranstalter zustande. In diesem wird der Veranstalter verpflichtet, euch als Kunden eine Pauschalreise zu beschaffen.

Fallen bei Reisen unter den aktuellen Gegebenheiten einzelne Dienstleister aus oder kann das gewählte Reiseziel aufgrund von Reisewarnungen nicht besucht werden, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, einen Ersatz in Form einer anderen Reiseleistung, oder aber eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung anzubieten. Konkret kann das bedeuten:

  • Alternativer Flug nahe des gew. Reisezeitraums
  • Geänderter Flughafen
  • Alternatives Hotel
  • Transfer durch anderen Dienstleister

Kann der Urlaub nicht wie geplant durchgeführt werden, habt ihr als Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf eine gleichwertige Leistung. Ihr müsst euch somit nicht selbst damit befassen, für einen Ersatz wie etwa einen Flug oder einen Transfer zu sorgen. Gleichzeitig sichert der Pauschalreisevertrag nach §§ 651 a ff. BGB, dass der Reiseveranstalter etwaig getätigte Zahlungen an euch rückerstatten muss, sollte er selbst vom Vertrag zurücktreten.

Die Vertragsbindung gegenüber dem Kunden gilt zudem auch, wenn etwa der Rückflug gestrichen wird. Pauschalurlauber, die coronabedingt am Urlaubsort „stranden“, müssen vom Veranstalter einen Flug nach Hause organisiert bekommen.

Reisesicherungsschein

Der Sicherungsschein wird spätestens mit der Buchungsbestätigung an euch ausgehändigt und dient als Absicherung für eine mögliche Insolvenz des Veranstalters. Er gehört unbedingt ins Reisegepäck und kann im Ernstfall belegen, dass die jeweilige Versicherung für ausbleibende Zahlungen des insolventen Veranstalters aufkommt, genauso wie für bereits geleistete Anzahlungen, wenn die Reise noch nicht angetreten wurde.

Alle Pauschalreisen bei ab in den urlaub werden mit einem Reisesicherungsschein angeboten.

Reiseschutz in Corona-Zeiten

Einige Veranstalter auf dem Markt bieten als zusätzliche Absicherung Schutzpakete an, die auf die aktuellen Gegebenheiten zugeschnitten sind. Grundsätzlich gibt es derzeit viele Reiseangebote, bei denen ihr bis zu 14 Tage vor Abreise kostenfrei stornieren oder umbuchen könnt. Reisen mit diesen Merkmalen könnt ihr bei ab in den urlaub ganz einfach in den Angeboten filtern.

Urlaubsfreuden am Strand

Eine relevante Absicherung stellen ebenfalls die verschiedenen Varianten für einen Corona-Reiseschutz dar, die bei einigen Veranstaltern im Angebot inkludiert ist. Er schützt euch vor Mehrkosten durch eine medizinische Behandlung sowie notwenige Rückführungskosten vom Urlaubsort nach Hause. Zusätzlich können, je nach Anbieter, durch eine Quarantäne verursachte Kosten übernommen werden. Für viele Urlauber wichtig: Es steht über App und Telefon eine medizinische Beratung zur Verfügung. Welche Leistungen im Einzelnen angeboten werden, liegt in der Entscheidung des Reiseveranstalters.

Invia Travel Germany GmbH