Warnung vor Betrugsmasche auf den Kanaren

Im Urlaub gibt es leider viele Wege, hereingelegt zu werden. Ob beim Geld wechseln an nicht autorisierten Stellen, beim Kauf von Souvenirs, oder aber abends beim Ausgehen. Betrüger werden immer erfinderischer, um an frisches Geld zu kommen.

Auch wenn ihr denkt, euch könnte das nicht passieren – im Urlaub sind die meisten Menschen sorg- und oftmals auch arglos unterwegs und geben dabei die perfekten Opfer für erfindungsreiche Trickbetrüger ab. Eine fiese Masche auf den Kanaren gibt derzeit Anlass zur Sorge, auf die in diesem Jahr bereits zahlreiche Urlauber hereingefallen sind. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) warnt daher vor den unlauteren Praktiken.

Betrugsmasche auf den Kanaren

Besonders aktiv seinen die Betrüger demnach auf Gran Canaria. Ihre Masche: Urlauber erhalten auf der Straße von einer jungen Frau ein Los geschenkt, das zufälligerweise einen Gewinn enthält. Eine Woche Urlaub bekäme man, wenn man in die Geschäftsstelle des Veranstalters mitgehe, um den Preis entgegenzunehmen. Schon jetzt sollten Reisende hellhörig werden und schnell das Weite suchen, denn der weitere Verlauf wird umso ungemütlicher, desto unwilliger sich die „Gewinner“ zeigen.

Abzocke statt Hauptgewinn

Wer mit in die angebliche Geschäftsstelle kommt, erlebt dort keine Gewinnübergabe, sondern eine Verkaufsveranstaltung sogenannter Urlaubszertifikate, wie sie aus dem Timesharing bekannt sind. Angeboten werden Ferienappartements zu Preisen von bis zu 200 Euro pro Nacht angeboten, in denen nach Angaben der Verkäufer sogar Prominente übernachteten. Spätestens jetzt sollten sich Urlauber durchsetzen und einfach gehen, auch wenn die Betrüger aggressiv auftreten sollten. Denn einmal unterschrieben, kommt man nur schwer aus einem solchen Vertrag heraus, der in seiner Formulierung nicht einmal sicherstellt, dass man auch wirklich in einem solchen Appartement übernachten kann. Wirksam ist der Vertrag trotz der Betrugsmasche, weil aufgrund der meist unter einem Jahr gelegenen Laufzeit die europäische Timesharing-Richtlinie nicht gilt. Eine sofortige Anzahlung, wie sie die Betrüger nach der Unterschrift verlangen, sollte man nicht leisten, so die Verbraucherschützer vom EVZ. Bei einer Zahlung mit EC- oder Kreditkarte ist zumindest die Rückbuchung des Betrags möglich. Zumindest die Vertragsanbahnung ist nach Einschätzung von Rechtsexperten nicht zulässig und der Vertrag daher nicht bindend. Diesen Umstand können geprellte Urlauber dem Verkaufsunternehmen am besten per Einschreiben mitteilen und den Vertrag vorsorglich kündigen.

Invia Travel Germany GmbH
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1 Kommentar zum Thema
  1. Christian Hoffmann

    Ich habe es genau so erlebt und als ich denen erklärt das ihr Vertrag für mich sehr schwammig ausfällt fanden sie das nicht mehr so angenehm. Als ich dann noch sagte das ich die Firma Gegoogelt habe und diese nicht gut wegkommt war es vorbei. Aber sonst wären alle sehr nett und haben das Nachhauseweg Taxi bezahlt.