Urteil: Kein Geld für Stornierung bei Sparpreis

Viele Flugkunden haben auf dieses Urteil des BGH gewartet. Bekomme ich im Falle einer Stornierung mein Geld zurück, auch wenn es sich um einen Spartarif handelt? Ab-in-den-Urlaub Extra kennt die Antwort.

Flugtickets zum Sparpreis liegen voll im Trend. Reisende greifen die günstigsten Flüge ab, dafür verzichten sie auf etliche Service-Leistungen der Airlines. Eine dieser Leistungen ist die Rückerstattung des Flugpreises bei Stornierung. In manchen Buchungsklassen wird diese jedoch zugunsten geringer Kosten für den Kunden ausgeschlossen. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat. Ein solcher Ausschluss sei demnach keine unangemessene Benachteiligung von Passagieren, die sich bewusst für einen Sparpreis entschieden haben.

Kläger ziehen wegen Sparpreis vor den BGH

Im vorliegenden Fall hatten zwei Passagiere im Jahr 2015 ihre Flüge von Hamburg in die USA mit einer Vorlaufzeit von etwa zwei Monaten wegen Krankheit abgesagt. Statt des vollen Ticketpreises in Höhe von 2766,32 gab es von der ausführenden Lufthansa aber nur 267,12 Euro an Steuern und Gebühren zurück. Die Reisenden wollten sich damit nicht zufriedengeben und klagten vor dem Amts- und Landgericht Köln – erfolglos (X ZR 25/17).

Kernpunkt war die Streitfrage, ob die Tarifwahl mit verschiedenen Inhalten als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu sehen sind, die in diesem Fall nicht rechtskonform wären, oder ob sie als individualvertragliche Regelungen gelten, die wiederum nicht anfechtbar wären. Unterstützt von Verbraucherschützern zogen die Kläger bis vor den BGH – wieder ohne Erfolg.

Die Richter folgten den Ausführungen der Airline, wonach die Kläger Wahl zwischen verschiedenen Buchungsklassen gehabt hätten. Mit der von den erkrankten Passagieren bewussten Entscheidung der preisgünstigeren Flugtarife seien Erstattungen im Stornierungsfall ausgeschlossen. Das sei Teil der Vertragsregelungen, die eine Stornierung der Flüge grundlegend verneint hatten und nicht etwa ungültige AGB. Der Vorwurf des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, viele Airlines würden ihre Verbindungen bewusst überbuchen, weil sie mit Stornierungen rechneten, kam im Urteil demnach nicht zum Tragen.

Flexibel eher besser nicht zum Sparpreis

Das Urteil des BGH kann als richtungsweisend für den gesamten Markt der günstigeren Flugtarife gelten. Passagiere sollten im Ernstfall künftig besser nicht darauf hoffen, dass ihnen die Fluggesellschaft mehr als Steuern und Gebühren zurückzahlt, sollte es zu einer Stornierung kommen. Sparpreis heißt in diesem Fall auch Risiko. Wer das als Passagier nicht eingehen will, muss zwingend auf höhere Buchungsklassen ausweichen, die mehr Service aber gleichzeitig auch mehr Kosten bedeuten. Bei jeder Flugbuchung sollten Reisende aber darauf achten, welche Bestandteile ihr Vertrag mit der Airline beinhaltet.

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