Keine Beinfreiheit im Flieger: Muss die Airline zahlen?

In der Economy Class herrschen bekannterweise eher beengte Platzverhältnisse. Doch was, wenn die Beinfreiheit zusätzlich durch einen übergewichtigen Passagier auf dem Vordersitz eingeschränkt wird? Ein neues Urteil verrät, ob Fluggäste einen Teil des Ticketpreises zurück bekommen, wenn ihr Vordermann zu dick ist.

Platzmangel wegen Übergewicht

Langes Sitzen während eines Fluges ist bekanntlich nicht besonders angenehm. Zu einer regelrechten Tortur wird die Flugreise, wenn der Vordermann im Flieger derart korpulent ist, dass er seinen Sitz weit nach hinten drückt und seinen Hintermann einkeilt. Das Amtsgericht in Frankfurt am Main entschied kürzlich darüber, ob Passagieren wegen der beengten Platzverhältnisse eine Entschädigung zusteht. Wenn während einer Flugreise die Beinfreiheit geringer ist als normal, weil im Vordersitz ein übergewichtiger Passagier Platz genommen hat, handelt es sich dabei um einen Mangel. Ein betroffener Passagier kann für eine solche Einschränkung von der Airline verlangen, dass sein Flugpreis reduziert wird. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 31 C 4210/14 [17]), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtete.

Fehlende Beinfreiheit ist ein Mangel

Ein Fluggast hatte geklagt, weil er durch seinen übergewichtigen Vordermann weniger Platz als üblich hatte. Durch den sehr korpulenten Passagier wurde die Lehne des Vordersitzes fünf bis zehn Zentimeter weiter nach hinten gedrückt, als es technisch vorgesehen ist. Der 1,95 Meter große Kläger hatte dadurch weitaus weniger Beinfreiheit als erwartet. Er verklagte die Airline und bekam Recht. Nach Ansicht des Gerichts darf ein Passagier erwarten, dass er einen Sitzplatz mit einem Mindestmaß an Beinfreiheit hat – besonders auf einem Langstreckenflug. Wenn die Sitze im Flieger so materialschwach sind, dass ein übergewichtiger Passagier die Lehne weiter als technisch vorgesehen nach hinten biegen kann, ist dies laut dem Gericht ein Mangel. Die Airline muss dem Fluggast einen Teil des Ticketpreises erstatten.

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