Fliegen mit Behinderung


Egal, ob mit Rollstuhl, Sehbehinderung oder Höreinschränkung – der Flug in den Urlaub oder für die Dienstreise ist mit ein wenig Vorbereitung unkompliziert machbar. Bei Bedarf stehen einem die Mitarbeiter am Flughafen und im Flugzeug jederzeit hilfreich zur Seite. Die passende Vorbereitung ist dabei das Wichtigste.

Überblick

Mit dem Flugzeug dem Alltag entfliehen – für viele Menschen ist das gerade während der Urlaubszeit ganz selbstverständlich. Doch für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist in den meisten Fällen mit einer Flugreise auch ein erhöhter Aufwand in der Reiseplanung verbunden. Dabei kann mit der richtigen Unterstützung von Anfang an die zusätzliche Arbeit minimiert und problemlos umgesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Fliegen für Menschen mit einer Behinderung ist bei jeder Airline möglich. Es gibt außerdem die Richtlinie, dass Menschen mit Beeinträchtigung einen Anspruch auf Hilfestellung haben, ohne Mehrkosten fürchten zu müssen. Vom Einchecken am Flughafen über den eigentlichen Flug bis hin zur Ankunft dürft sie auf die Unterstützung von kompetenten Mitarbeitern vertrauen.

Fliegen mit Behinderung Rollstuhl
Flugreisen sind auch mit Behinderung möglich

Wann ist Fliegen mit Behinderung möglich?

Fluggäste dürfen laut EU-Recht und der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung nicht aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden. Flugreisen müssen demnach auch mit Mobilitäts- oder anderen Einschränkungen machbar sein. Weiterhin sind kostenlose Unterstützungen und Services zur Gewährleistung eines sicheren Flugs für den betroffenen Fluggast essenziell. Denn: Der Flug soll von jedem Reisenden gleichermaßen in Anspruch genommen werden können.

Problematisch dabei ist jedoch, dass diesbezüglich eine global einheitliche Richtlinie fehlt. Zudem dürfen Airlines den Transport einer behinderten Person verweigern, wenn dieser die Sicherheit des Fluges und/oder der anderen Flugreisenden gefährden würde. Bei manchen Flugzeugen ist der Rollstuhltransport nicht möglich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Rollstuhl nicht durch den Einstieg des Flugzeugs passt oder es sich um einen Flugzeugtyp handelt, der zu klein für den Transport eines Rollstuhls ist.

Abkürzungen für Mobilitätsgrade

Menschen mit Behinderung, die fliegen möchten, sollten darauf achten, dass alle Beteiligten der Reise frühzeitig Bescheid wissen. Um die richtigen Informationen einen Flugreisenden mit Behinderung betreffend zu kommunizieren, gibt es international standardisierte Abkürzungen des Luftverkehrs, die Aufschluss über Einschränkungen des Reisenden geben. Nachfolgend die Gängigsten.

  • WCHC: Der Passagier kann zwar allein und ohne Hilfe im Flugzeug sitzen, ist davon abgesehen aber vollends in seinen Bewegungen eingeschränkt. Es können auch keine kurzen Strecken allein bewältigt werden.
  • WCHR: Eine Gehbehinderung liegt zwar vor, diese ist jedoch nicht so stark ausgeprägt, dass bei Kurzstreckenflügen Hilfe nötig ist. Bei Langstreckenflügen kann ein zusätzlicher Service notwendig sein.
  • BLND: Der Fluggast ist blind oder stark sehbeeinträchtigt. Er benötigt Unterstützung bei der Suche seines Sitzplatzes, dem Essen und dem Verständniss der Sicherheitseinweisung.
  • SVAN: Der vermutlich blinde oder in seiner Sehkraft eingeschränkte Fluggast hat ein Assistenztier dabei, das sich ebenfalls in der Kabine befindet.
  • DEAF: Der Passagier ist hörbehindert oder gehörlos und benötigt Hilfe beim Verständnis der Sicherheitseinweisung.
  • DPNA: Bei diesem Fluggast liegt eine geistige Behinderung vor, wodurch die Person eine gewissen Unterstützung benötigt.
Fliegen mit Behinderung Blindenhund
Es gibt verschiedene Abkürzungen für Mobilitätsgrade

Sonderfall: Personen mit geistigen Behinderungen

Grundsätzlich dürfen selbstverständlich auch Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen an Flugreisen teilnehmen. Jedoch gibt es einige Bedingungen. Zum Beispiel dürfen sie keine Gefahr für sich, andere oder das Flugzeug darstellen. Normalerweise reisen sie in Begleitung oder werden am Flughafen und im Flugzeug von einem Assistenten betreut. Bei demenzkranken oder anderweitig geistig beeinträchtigten Personen muss individuell abgewogen werden, ob beispielsweise die Sicherheitsanweisungen ausreichend verstanden und befolgt werden können.

Service am Flughafen

Schon bei der Ankunft am Flughafen begegnen Reisenden serviceorientierte Angebote der jeweiligen Airline bzw. des Standorts. Zur allgemeinen Unterstützung werden barrierefreie Schalter für den schnellen Check-in eingesetzt. Außerdem werden Fluggäste mit Beeinträchtigungen darauf hingewiesen, wo genau sie in ihr Flugzeug einsteigen können. In der Regel wartet dort bereits eine den Bedürfnissen entsprechende Assistenz.

Unterstützung für Fluggäste im Rollstuhl

Wer mit dem eigenen Rollstuhl anreist, muss diesen – sofern möglich – für die Sicherheitskontrolle verlassen. Anderenfalls kann auch problemlos ein Rollstuhl am Flughafen bestellt werden. Üblicherweise verfügt jeder internationale Flughafen über eigene Modelle, die in Anspruch genommen werden dürfen, sofern der Bedarf rechtzeitig angemeldet wird. Als Frist gelten hierfür meist mindestens 48 Stunden vor dem Flug. Eine Begleitperson wird der Person mit Behinderung den Rollstuhl bringen und sie bis zum Abflug begleiten. Dazu gehören der Check-in ebenso wie die Sicherheitskontrolle, die Aufgabe des Gepäcks (evtl. auch des Rollstuhls), das Boarding und der Weg zum Platz im Flugzeug. Alternativ können diese Aufgaben nach Absprache manchmal auch an Angehörige übertragen werden. Das muss allerdings vorher mit der Fluggesellschaft abgesprochen werden, und sofern die Begleitung keine eigene Bordkarte hat, wird auch ein Sonderrecht benötigt.

Fliegen mit Behinderung Service Rollstuhl
Eventueller Bedarf sollte rechtzeitig angemeldet werden

Hilfe für seh- und hörbehinderte Fluggäste

Je nach Fluglinie werden sehbehinderte Fahrgäste bereits am Flughafen von einem Begleitservice abgeholt, durch die Sicherheitskontrolle und bis hin zum Flugzeugsitz geleitet. Sie genießen Priorität beim Boarding und werden bei Bedarf individuell über Besonderheiten informiert.

Dasselbe gilt für Personen mit einer Hörbeeinträchtigung. Schon bei der Buchung erhalten sie bevorzugt Plätze weit vorne im Flugzeug, wo sie den Sicherheitseinweisungen visuell gut folgen können. Träger von Hörgeräten sollten das Sicherheitspersonal über dieses informieren und kommen durch die Kontrolle, ohne das Gerät abnehmen zu müssen.

Menschen mit Atemwegsbeschwerden

Menschen mit Erkrankungen der Atemwege benötigen meist keine spezielle Assistenz am Boden oder im Flugzeug selbst. Da sie je nach Krankheit jedoch eine Sauerstoffzufuhr per Flasche brauchen, sollten sie dennoch unbedingt und rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Fluggesellschaft sprechen. Aus Sicherheitsgründen darf flüssiger Sauerstoff üblicherweise nicht in der Kabine transportiert werden. Eine erforderliche Ausnahme muss daher zwingend mit der Airline geklärt werden.

Fliegen mit Behinderung Sauerstoffflasche
Auch Sauerstoffflaschen können im Ausnahmefall an Bord

Bieten Schwerbehindertenausweise Vorteile?

Wer über einen Schwerbehindertenausweis verfügt, profitiert nicht nur beim Fliegen, sondern parkt bereits kostenfrei am Flughafen. Zusätzliche Vorteile sind die geringeren Flugkosten für Begleitpersonen. Wenn die zu begleitende Person das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis hat, zahlen Begleiter in der Regel nur die Gebühren.

Service im Flugzeug

Unentgeltliche Reservierungen bestimmter Sitzplätze und Unterstützung durch das Bordpersonal sind zwei Services, welche die meisten Fluggesellschaften behinderten Personen anbieten. Lediglich eine Rundumbetreuung kann nicht gewährleistet werden. So ist etwa keine Unterstützung durch die Crew beim Toilettengang, der Medikamentenvergabe oder der Nahrungsaufnahme möglich. Besteht ein solcher Bedarf, muss dieser durch eine Begleitperson abgedeckt werden.

Unterstützung für Menschen im Rollstuhl

Meist können Menschen im Rollstuhl als Erste ins Flugzeug steigen und als Letzte verlassen. Wenn eine Umsteigeverbindung gebucht wurde, sollte dies der Fluggesellschaft  rechtzeitig mitgeteilt werden, um beim Weg ins andere Flugzeug eine Begleitung zu haben und pünktlich umzusteigen.

Gut zu wissen: Manchmal darf man den eigenen Rollstuhl nicht in der Kabine mitführen. Dann wird man mit einem hauseigenen Rollstuhl der Airline oder des Flughafens zum Platz gebracht und nach der Landung wieder abgeholt. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass der geliehene Rollstuhl für die Mobilität während des Fluges in der Kabine verbleibt, während der eigene als Gepäck aufgegeben wurde.

Fliegen mit Behinderung Warteraum
Am Flughafen und im Flieger sind zahlreiche Services erhältlich

Hilfe für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung

Wer eine Sehbehinderung hat, bekommt eine individuelle Sicherheitseinweisung im Flugzeug. Zudem kann der Weg zum Sitzplatz von einem Assistenten begleitet werden. Bei Flugreisen mit Verpflegung werden die Optionen vorgelesen und die Anordnung des Essens auf dem Tablett vom Bordpersonal erklärt.

Mit einer Hörbehinderung gibt es eigene Sicherheitseinweisungen und je nach Airline besteht die Möglichkeit, Filme mit Untertitel zu schauen. Am besten bittet man vorab die Crew, dass diese bei Ansagen während des Fluges einen direkt ansprechen. So weiß die hörbehinderte Person bei Turbulenzen, Verspätungen oder sonstigen Informationen Bescheid.

Wichtige Richtlinien und Regelungen

Menschen mit Behinderung sitzen bei den meisten Airlines weder am Gang noch nahe an den Notausgängen. Dies sind nur zwei der Regelungen, die bei einer Flugreise für Passagiere mit körperlichen Beeinträchtigungen greifen werden. Eine andere legt fest, dass je nach Behinderungsgrad eine Bescheinigung über die Flugtauglichkeit vorgelegt werden muss. Außerdem gibt es für Begleitpersonen, Hunde und Co. eigene Regelungen, die es ebenfalls zu beachten gilt.

Regelung für Begleitpersonen

Menschen mit Behinderung fliegen oft in Begleitung einer Betreuungsperson. Einige Airlines schreiben dies, abhängig vom Grad der Behinderung, sogar vor. Je nach Fluggesellschaft können die Preise für die Begleitperson günstiger sein – oder sie fliegt sogar kostenfrei mit. Letzteres benötigt in aller Regel einen Schwerbehindertenausweis des zu betreuenden Fluggastes. Lediglich Steuern und Gebühren müssen gezahlt werden. Bei einigen Airlines müssen Begleitpersonen den vollen Preis leisten. Diesbezügliche Informationen können bei Bedarf vor der Flugbuchung bei der Airline angefragt werden.

Regelung für Begleithunde

Hunde sind in der Flugzeugkabine nur unter bestimmten Bedingungen und meist in einer Transportbox erlaubt. Eine Ausnahme davon sind Begleit- und Blindenführhunde. Wurden sie speziell als Begleithund ausgebildet, befinden sich während des Fluges angeleint im Fußraum des Fluggastes und stellen kein Sicherheitsrisiko dar, dürfen sie in der Kabine mitfliegen. Neben Blindenführhunden können auch etwa Begleithunde für Diabetiker unter diese Regelung fallen. In jedem Fall sollte ein Nachweis mitgeführt werden, dass es sich bei dem Tier tatsächlich um einen benötigten und ausgebildeten Assistenzhund handelt.

Fliegen mit Behinderung Begleithund
Begleithunde müssen frühzeitig angemeldet werden

Regelung für Geräte, Hilfsmittel und mehr

Gehhilfen können üblicherweise kostenfrei als Sondergepäck aufgegeben werden. Eine Ausnahme bilden elektronische Rollstühle, die von einem Akku angetrieben werden – aufgrund des erhöhten Sicherheitsrisikos und der Gefahr einer Explosion muss die Airline über solch einen Rollstuhl informiert werden, um zu prüfen, ob ein Transport umsetzbar ist.

Weitere medizinische Hilfsmittel und Medikamente dürfen je nach Größe mit in die Kabine. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, medizinischen Versorgungsgeräten oder Spritzen, die während des Fluges zu verabreichen sind, muss ein Attest in deutscher und englischer Sprache vorliegen, welches der Arzt ausstellt. Dieses bescheinigt, dass der Fluggast die entsprechenden Mittel tatsächlich für den Eigenbedarf benötigt.

Gut zu wissen: Hörgeräte müssen während des Fluges nicht abgeschaltet werden – auch dann nicht, wenn alle technischen Geräte ausgestellt werden sollen. Die Hörhilfe ist von dieser Ansage nicht betroffen.

Wichtig: Rechtzeitige Planung und Organisation

So umfangreich der Service für behinderte Menschen auch sein kann: Genügend zeitlicher Vorlauf ist für die Planung der Flugreise und den Ablauf vor Ort das Wichtigste. Die Gegebenheiten am Abflug- und Ankunftsflughafen sowie die Sicherheitsrichtlinien der Airline müssen so früh wie möglich bekannt sein. Allen Ansprechpartnern – Flughäfen und Airline – sollte spätestens 48 Stunden vor Abflug Bescheid gegeben worden sein, wenn Serviceleistungen wie der Rollstuhltransport in Anspruch genommen werden. Auch über Begleitpersonen oder einen Begleithund sollte rechtzeitig informiert werden, damit die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden. Noch besser ist es, alle relevanten Informationen schon bei der Buchung anzugeben. Die Erwähnung des Mobilitätsgrads mit der dazugehörigen Abkürzung hilft der Fluggesellschaft dabei, sich individuell auf die Bedürfnisse der reisenden Person mit Behinderung einzustellen.

Tipp für die Buchung: Behinderungsgerechte Sitze werden in Buchungsplattformen oft nicht als frei wählbare Plätze im Flugzeug angezeigt. Es ist daher ratsam, sich direkt an die Airline zu wenden und nach den geeigneten Sitzplätzen zu fragen. Sind diese verfügbar, müssen sie bei nachweislicher Behinderung des Fluggastes ohne Aufpreis buchbar sein.

Fliegen mit Behinderung Sitzplatz
Gute Planung ist das A und O

Beschwerde bei Schwierigkeiten

Trotz guter Planung und Informationen kommt es leider manchmal zu Problemen. Vielleicht ist der Mobilitätsservice nicht rechtzeitig am Gate gewesen und der Flug wurde verpasst. Oder es besteht der Verdacht, aufgrund einer Behinderung diskriminiert worden zu sein. In diesen Fällen ist es wichtig, sich direkt an die jeweilige Fluggesellschaft oder den Flughafen zu wenden. Danach sollte es für den Ansprechpartner die Chance auf eine Einigung geben. Gibt es jedoch keine Reaktion seitens der Airline oder des Flughafens, ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein denkbarer Kontakt.

Zusätzliche Tipps für den nächsten Flug

Für Personen mit Behinderung ist ein Flug heutzutage in den meisten Fällen keine Herausforderung mehr. Dank der Serviceleistungen am Flughafen dürfen sie sich bei rechtzeitiger Reiseplanung auf Komfort und Unterstützung verlassen. Zusätzlich hilft es, folgende Aspekten bezüglich der eigenen Reise zu beachten:

  1. Rechtzeitig am Flughafen sein

Wir empfehlen, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. So können eventuelle Schwierigkeiten zeitnah aus dem Weg geräumt werden.

  1. Nonstop-Flüge bevorzugen

Nonstop-Flüge zum Wunschreiseziel sind die optimale Wahl für Reisende mit Behinderung, da hierbei zusätzlicher Aufwand durch das Umsteigen im Laufe der Reise vermieden wird.

  1. Richtlinien der Airline prüfen

Wer mit dem Rollstuhl unterwegs ist, wirft am besten vor der Reisebuchung zusätzlich einen Blick in die Bestimmungen der Airlines. Manche dürfen aus Sicherheitsgründen keine Rollstühle in der Kabine transportieren – in diesem Fall muss die betroffene Person den ganzen Flug über an ihrem Platz bleiben. Auch der Medikamenten- oder Gerätetransport sowie die Regelungen für Blindenführhunde sollten im jeweils relevanten Fall geklärt werden.

  1. Nachweise mitführen

Zu guter Letzt sollte immer mit einem entsprechenden Attest oder Nachweis belegt werden können, dass beispielsweise der Medikamententransport nötig und legitim ist. So werden mögliche Missverständnisse und Sicherheitsbedenken vermieden.

  1. Alternativen zur Flugreise finden

Ist das alles doch zu stressig? Dann lohnt sich die Suche nach einem Reiseziel, das keine Flugreise braucht. Auch gleich vor der Tür in Deutschland gibt es wunderschöne Destinationen, die einen Urlaub mit weniger Aufwand ermöglichen.

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8 Kommentare zum Thema
  1. Rosemarie

    Hallo, ich habe den Schwerbehindertenausweis mit 100% und Eintrag B.
    Ich werde nun nicht ganz schlau daraus:
    Kann man damit umsonst Fliegen und die Begleitung zahlt den halben beziehungsweise den vollen Preis? Herzlichen Dank für eine Antwort. Liebe Grüße Rosemarie G.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo liebe Rosemarie,

      das handhaben die verschiedenen Airlines ganz unterschiedlich. Wir würden dich bitte, im konkreten Fall bei der betreffenden Fluggesellschaft direkt nachzufragen.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  2. Karaahmetli yüksel

    Guten Tag,
    erstmal vielen Dank für die Information. Nun meine Frage, ich bin schwerbehinder (50%mit Ausweis) und habe in Köln/Bonn Flughafen vor einem Monat geparkt und Parkgebühren bezahlt. Bekomme ich kostenloses parken und kann ich mein Geld zurück fordern?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Lieber Reisefreund,

      wende dich mit dieser Frage am besten direkt an den Flughafen Köln/Bonn oder das Unternehmen, bei dem du den Parkplatz gebucht hast.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  3. Dr. Horst Oppitz

    Mein Frau (83 Jahre) hat einen Schwerbeschädigten – Ausweis 100% ist auf einen Rollartor angewiesen. Wie wird diese Gehilfe wie ein Rollstuhl als Reisegepäck gewertet.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo lieber Horst,

      das hängt im konkreten Fall ganz von der Fluggesellschaft ab. Wir raten dir, dich am besten einfach mit einem dortigen Servicemitarbeiter in Verbindung zu setzten. Wir wünschen eine angenehme Reise!

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  4. Dieter Mäurer

    Ich habe eine 50% Behinderung mit Kennzeichen G und bin auf einen Rollator angewiesen wie wird das gehandhabt bei einem Flug von 4.5 Std. Mfg D.Mäurer

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Dieter,

      frage diesbezüglich bitte die Fluggesellschaft, mit der du vorhast, zu fliegen.

      Beste Grüße

      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion