Zoll für Souvenirs aus dem Urlaub


(Alle Daten und Angaben – Stand 02/2022) Ob Muschel vom Strand, Handtasche vom Markt oder Alkohol – wer etwas als Souvenir aus dem Urlaub mit nach Hause bringt, sollte auch den Zoll im Hinterkopf behalten. Denn nicht alle Waren und Mitbringsel aus dem Urlaub dürfen einfach so eingeführt werden. Wir geben einen Überblick auf kritische Souvenirs und mögliche Zollstrafen.

Überblick

Die wenigsten Urlauber kommen ganz ohne Mitbringsel aus dem Urlaub nach Hause und wenn es nur einige Steine und Muscheln vom Strand sein. Doch diese kleinen und auch größere Souvenirs können euch in Bedrängnis bringen, wenn ihr die geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen nicht kennt.

So versteht der deutsche Zoll keinen Spaß bei der Überschreitung von Freimengen oder gar Souvenirs, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen. Die wichtigsten Hintergründe und Regeln auf einen Blick.

Zollkontrolle-mit-Hund
Zollkontrolle mit Hund

Wen und was kontrolliert der Zoll?

Auf viele Waren wird eine sogenannte Einfuhrsteuer erhoben, wenn sie einen bestimmten Wert überschreiten. Die Beamten am Zoll kontrollieren deshalb stichprobenartig, ob bei der Einreise nach Deutschland Abgaben fällig werden. Weiterhin hat der Zoll ein Auge auf die Einfuhr verbotener Souvenirs, etwa geschützter Korallen, lebendiger oder toter Tiere. Damit soll das Washingtoner Artenschutzabkommen durchgesetzt werden. Zugleich zählen auch Lebensmittel oder Medikamente sowie Genussmittel zu den Waren, für die entweder ein Verbot oder immerhin eine Freigrenze vorliegt. Die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert der Zoll.

Kontrolliert werden kann im Prinzip jeder Reisende, der von einem deutschen Flughafen startet oder an einem landet. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr euch selbst als „nichts zu verzollen“ einordnet oder selbständig Waren beim Zoll anmelden wollt.

Taschenkontrolle-beim-Zoll
Taschenkontrolle beim Zoll

Zollregeln für EU- & Nicht-EU-Länder

Für welche Waren Abgaben fällig werden, hängt auch davon ab, aus welchem Land ihr nach Deutschland einreist. So sind die meisten Waren innerhalb der EU zollfrei. Beim Urlaub in Italien oder Spanien dürft ihr daher unbesorgt shoppen. Eine Ausnahme bilden aber Genussmittel, für die zumindest gewisse Freimengen gelten.

Bei Waren außerhalb der EU sieht es da schon anders aus. Für sie gibt es üblicherweise Freigrenzen, die sich nach dem Reiseweg richten –  also danach, ob ihr auf dem Landweg oder per Flugzeug oder Schiff nach Deutschland einreist. Auch die Beschränkungen bei Genussmitteln sind anders als die im EU-Ausland.

Einreise aus EU-Staaten

Habt ihr im EU-Ausland Urlaub gemacht und wollt nun wieder nach Deutschland einreisen, habt ihr Glück: Mitgebrachte Ware und Souvenirs aus dem sonnigen Spanien, Italien oder Griechenland müsst ihr in der Regel nicht verzollen. Für Genussmittel wie Zigaretten, Kaffee und Alkohol gibt es aber Freimengen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Mengen beziehen sich immer auf die Person, welche die Waren mit sich führt. Innerhalb einer Familie oder Reisegruppe können die Freimengen nicht einfach addiert werden.

Einreise aus Nicht-EU-Staaten

Kommt ihr aus der Türkei, Ägypten oder dem weit entfernten Thailand, habt ihr mit Sicherheit etwas im Gepäck, das vor der Abreise noch nicht in eurem Besitz war. Bei Urlaubsländern, die nicht zur EU gehören, gelten bestimmte Freigrenzen, die sich nach dem Verkehrsweg richten. So dürft ihr auf einer Schiffs- und Flugreise Waren im Wert von bis zu 430 Euro pro Person einführen. Kommt ihr auf dem Landweg in die EU, so liegt der Wert bei 300 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen einen Warenwert von 175 Euro einführen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie einreisen.

Interessant zu wissen: Einreisende aus Staaten außerhalb der EU müssen im ersten EU-Land verzollen, das sie physisch betreten. Unter Umständen habt ihr es daher bei der Anmeldung gar nicht mit dem deutschen Zoll zu tun, sondern mit dem kroatischen oder slowenischen Zoll, wenn ihr mit dem Auto einreist oder etwa einen Flug mit Stopover gebucht habt.

Freigrenzen für die Einfuhr nach Deutschland

Für die Einfuhr von Waren aus dem Ausland nach Deutschland kann es verschiedene Freigrenzen und Mengen geben. Wir haben die wichtigsten von ihnen zusammengefasst.

Grafik Zoll Freigrenzen

Die Übersicht gibt es hier auch zum Herunterladen. Zum einfachen Kopieren nutzt gerne die Tabelle am Ende des Artikels.

Strafen & Gebühren beim Zoll

Ein Zollvergehen ist immer eine Straftat, dessen solltet ihr euch bewusst sein. Da hilft es meist auch nicht, auf das Verständnis der Zollbeamten zu hoffen. Im Einzelfall wird am Zoll zwar auch mal ein Auge zugedrückt, das ist aber nicht die Regel.

Zu den häufigsten Zollvergehen gehören die (versuchte) Steuerhinterziehung und der Bannbruch. Erstere kann vorliegen, wenn ihr einen höheren Warenwert einführt, als ihr dürft. Ein Bannbruch liegt hingegen vor, wenn ihr Waren trotz eines Verbots nach Deutschland einführen wollt.

Beide Vergehen können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Wer die geltenden Bestimmungen auf die leichte Schulter nimmt oder sich nicht richtig informiert, muss deshalb mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.

Wie hoch eine Geldstrafe ausfällt, hängt vom Wert der eingeführten Waren ab. Bei einer regulären Anmeldung beim Zoll wird meist wird folgende Berechnung angewendet:

  • Warenwert < 700 Euro: Besteuerung mit 17,5 Prozent pauschal
  • Warenwert > 700 Euro: 19,5 Prozent Einfuhrumsatzsteuer + Zoll + ggf. Verbrauchssteuer

Meldet man die Waren nicht an, werden die pauschalen Gebühren meist verdoppelt und als Sofortstrafe verlangt. Bei einem größeren Warenwert als 700 Euro kann die Strafe noch höher ausfallen.

Zollhinweis am Flughafen
Grün markierter Ausgang am Flughafen

Individuelle Bestimmungen im Urlaubsland

Genau wie die Regelungen in der EU, können auch in Ländern, die nicht zur EU gehören, individuelle Bestimmungen gelten. Informiert euch deshalb vor der Rückreise, welche eurer Souvenirs ihr gar nicht erst aus dem Land mitnehmen dürft. Ein klassisches Beispiel, das vielen Urlaubern dennoch nicht bewusst ist, sind Mitbringsel vom Strand.

Muscheln sammeln am Strand

Ein kleines, kostenloses Souvenir am Strand, das an die schönste Zeit des Jahres erinnert: Muscheln und Sand sind beliebte Mitbringsel nach dem Badeurlaub. Doch in den meisten Urlaubsländern ist es verboten, Muscheln mit nach Hause zu nehmen. Teils beschränken sich die Verbote auf einzelne Regionen, meist gelten die Vorschriften aber einheitlich.

Die Ausfuhr von am Strand gesammelten Muscheln ist beispielsweise in folgenden Ländern untersagt:

  • Ägypten
  • Dominikanische Republik
  • Dubai
  • Italien
  • Thailand (geschützte Arten)
  • Türkei
Muscheln-sammeln-am-Strand
Muscheln sammeln am Strand

In der Türkei steht die Ausfuhr von „Natur- und Kulturgütern“ unter Strafe und wird mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet. Auf der italienischen Insel Sardinien dürfen die Strandbestände nicht verändert werden, sonst drohen Bußgelder bis zu 3.000 Euro.

Erlaubt ist das Muschelsammeln in einigen Ländern, wobei ihr euch sicher sein solltet, welches Exemplar ihr da in den Händen haltet. Für Fechterschnecken und Riesenmuscheln gilt eine Begrenzung von drei Stück. Unter diesen Bedingungen könnt ihr Muscheln sammeln in:

  • Frankreich
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Portugal
  • Spanien

Zierpflanzen und Samen

Ihr denkt, so einige Samen einer tropischen Pflanze oder gleich ein kleiner Setzling sind für den Zoll unwichtig? Weit gefehlt, denn auch hierbei kann es sich um geschützte Arten handeln. Informiert euch vorab, um welche Gattung es sich handelt und ob diese unter Schutz steht. Haltet die Menge der ausgeführten Pflanzen in jedem Fall so gering, dass man noch von einer persönlichen Verwendung ausgehen kann.

Gefälschte Markenware als Souvenir

Im Urlaub sind Handtaschen und Kleidung meist viel günstiger, obwohl ein namhafter Hersteller im Hintergrund scheint. Das liegt im praktischen Fall daran, dass die Produkte gefälscht sind. Entgegen vieler Vorstellungen ist der Kauf von gefälschter Markenware, etwa in der Türkei oder in China nicht grundsätzlich strafbar. Wollt ihr die Waren nur für euch selbst nutzen, dürft ihr sie bis zum jeweils geltenden Wert nach Deutschland einführen. Schwierig wird es meist, wenn ihr viele gefälschte Produkte aus dem Urlaub mitbringt und nicht nachweisen könnt, was ihr dafür bezahlt habt. Dann setzen die Zöllner unter Umständen den Originalpreis zur Berechnung der Geldstrafe an.

Goldschmuck-kaufen
Goldschmuck kaufen: besser mit Zertifikat

Alle Daten & Angaben: Stand 02/2022.

Freigrenzen Tabelle zum Kopieren:

EU-Staat Nicht-EU-Staat
Alkohol zollfrei:

Rot- & Weißwein unbegrenzt
10 l Spirituosen
20 l Zwischenerzeugnisse (z.B. Likör)
60 l Schaumwein
110 l Bier

zollfrei (ab 17 Jahren):

1 l mit >22 % vol oder 2 l mit <22 % vol
4 l Schaumwein
16 l Bier

Tabak zollfrei:

800 Zigaretten*
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 kg Rauchtabak

zollfrei (ab 17 Jahren):

200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak

Lebensmittel grundsätzlich zollfrei zollfrei:

unbegrenzt Lebensmittel, die nur wenig Milch enthalten
2 kg Säuglings- & Spezialnahrung sowie tier. Erzeugnisse ohne Fleisch & Milch
2 kg Fischereierzeugnisse

verboten:

Verderbliches wie Fleisch, Eier & Milch

Arznei zollfrei:

Menge für persönl. Bedarf/etwa drei Monate

zollfrei:

Menge für persönl. Bedarf/etwa drei Monate

Kaffee zollfrei:

10 kg Kaffee/kaffeehaltige Waren

zollfrei:

nicht festgelegt/persönl. Bedarf

Waren/Konsumgüter grundsätzlich zollfrei zollfrei bis zu 430€, je nach Reiseweg

* Ausnahme: nur 300 St. bei Einreise aus Bulgarien, Ungarn, Lett­land, Litauen, Rumänien, Kroatien

Daten und Angaben Stand 02/2022.

Sag uns Deine Meinung zu diesem Thema

* Pflichtfelder

4 Kommentare zum Thema
  1. Frank Jander

    Liebes ab-in-den-urlaub – Team,
    vielen Dank für die gute und ausführliche Übersicht. Ich empfinde es als einen guten Kundenservice, so etwas über das bloße Verkaufen von Leistungen hinaus anzubieten. Allerdings habt Ihr in der Grafik “Freigrenzen für den Zoll” in der Rubrik “Tabak” offenbar die Mengen für die EU- und Nicht-EU-Staaten verwechselt.
    Viele Grüße
    Frank Jander

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Frank,

      wir freuen uns, dass du mit uns zufrieden bist und wissen aufmerksame Leser wie dich zu schätzen. Vielen Dank für den Hinweis! Den Fehler in der Grafik korrigieren wir so schnell wie möglich.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  2. Sylvi

    Liebes Team,
    eure Infos sind sehr hilfreich und übersichtlich. Dankeschön. Man findet es sonst kaum irgendwo. Wie sieht es mit der Rückführung kleiner in Deutschland gekaufter Mengen an Goldbarren aus? Rechnungen aus Deutschland dafür sind vorhanden. Lg.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Sylvi,

      erkundige dich diesbezüglich jeweils beim Zoll des Landes, aus dem du die Goldbarren ausführst und einführst.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion